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Gebühren für die Abfuhr hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle
Grundlage für die Veranlagung von Gebühren für die Abfuhr hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle ist die Abfallsatzung der Stadt Oberhausen in der jeweils geltenden Fassung.
Anträge auf Anmeldung, Abmeldung oder Änderung von Abfallbehältern sind beim Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz zu stellen.
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Grundlage für die Veranlagung von Gebühren für die Abfuhr hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle ist die Abfallsatzung der Stadt Oberhausen in der jeweils geltenden Fassung.
Anträge auf Anmeldung, Abmeldung oder Änderung von Abfallbehältern sind beim Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz zu stellen.
Frau
Silke
Rühseler
Sachbearbeitung
167
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