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Gebühren für die Abfuhr hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle

Grundlage für die Veranlagung von Gebühren für die Abfuhr hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle ist die Abfallsatzung der Stadt Oberhausen in der jeweils geltenden Fassung.

Anträge auf Anmeldung, Abmeldung oder Änderung von Abfallbehältern sind beim Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz zu stellen.

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