BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Stundung von Grundbesitzabgaben

Stundungen sind gemäß § 222 Abgabenordnung (AO) nur in ausreichend begründeten Ausnahmefällen möglich; nämlich dann, wenn die Einziehung der Forderung bei Fälligkeit für den Abgabenschuldner eine erhebliche Härte bedeutet und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Stundung besteht nicht.

Für die Dauer einer gewährten Stundung werden gemäß § 234 AO in der Regel Stundungszinsen erhoben.

Sprung zur Icon Legende.

Ihre Nachricht

Zum Kontaktformular

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Unterlagen

  • Fragebogen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Einkommensnachweise (z.B. Lohnabrechung, Rentenbescheid, ALG I-und/oder ALG II-Bescheid usw.)
  • Kopien der Kontoauszüge der letzten zwei Monate (komplett)
  • Aufstellung der Forderungen (z.B. Mieten) und Verbindlichkeiten (z.B. Kredite, Unterhaltszahlungen) inklusive Nachweise
  • Bescheinigung(en), der Banken, dass das Kreditvolumen ausgeschöpft ist


Die Auflistung ist nicht abschließend. Ggf. müssen weitere Unterlagen eingereicht werden.

Stundung von Grundbesitzabgaben

Stundungen sind gemäß § 222 Abgabenordnung (AO) nur in ausreichend begründeten Ausnahmefällen möglich; nämlich dann, wenn die Einziehung der Forderung bei Fälligkeit für den Abgabenschuldner eine erhebliche Härte bedeutet und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Stundung besteht nicht.

Für die Dauer einer gewährten Stundung werden gemäß § 234 AO in der Regel Stundungszinsen erhoben.

  • Fragebogen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Einkommensnachweise (z.B. Lohnabrechung, Rentenbescheid, ALG I-und/oder ALG II-Bescheid usw.)
  • Kopien der Kontoauszüge der letzten zwei Monate (komplett)
  • Aufstellung der Forderungen (z.B. Mieten) und Verbindlichkeiten (z.B. Kredite, Unterhaltszahlungen) inklusive Nachweise
  • Bescheinigung(en), der Banken, dass das Kreditvolumen ausgeschöpft ist


Die Auflistung ist nicht abschließend. Ggf. müssen weitere Unterlagen eingereicht werden.

Stundung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/27336/show
Grundbesitzabgaben, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Fax 0208 825-5112

Frau

Sarah

Kampmeier

Arbeitsgruppenleitung

169

0208 825-2676
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Herr

Michael

Jankowski

Arbeitsgruppenleitung

157

0208 825-2008
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Silke

Rühseler

Sachbearbeitung

167

0208 825-2586
grundbesitzabgaben@oberhausen.de