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Einbürgerung

Informationen über die Voraussetzungen finden Sie hier.

Die vom Bundestag beschlossene Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist am 27.06.2024 in Kraft getreten. Mit der Modernisierung des Einbürgerungsrechts wurden folgende Neuerungen beschlossen:

Mehrstaatigkeit 

  • Eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit im Einbürgerungsverfahren ist jetzt generell nicht mehr erforderlich. 

Aufenthaltsdauer 

  • Eine Einbürgerung ist jetzt bereits bei einer rechtmäßigen Aufenthaltsdauer von 5 Jahren möglich; beim Vorliegen besonderer Integrationsleistungen kann eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren erfolgen (allerdings wurden die erforderlichen Sprachkenntnisse hierbei auf das Deutsch-Sprachniveau „C1“ angehoben). 

 Sozialleistungsbezug 

  • Mit dem neuen Gesetz ist es erforderlich, dass der Einbürgerungsinteressent den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherstellt. 
  • Ausnahmen hiervon sind nur noch im bestimmten Einzelfällen möglich.

Aus diesem Grund wird eine Antragstellung nach einem ausführlichen Beratungsgespräch empfohlen. Fragen Sie hierfür eine digitale Beratung (diBera) unter einbuergerung@oberhausen.de an.

ACHTUNG! Unser Terminsystem wurde umgestellt: Sie können nun direkt einen Termin zur Antragstellung ohne vorherige Beratung buchen. Sollten Sie bereits einen Termin zur Beratung gebucht haben, können Sie an diesem Termin auch gerne Ihren Antrag stellen. Informieren Sie sich unter der Rubrik Downloads (siehe rechts bzw. mobile Seite unten) vorab über die erforderlichen Unterlagen. Für alle die bereits ein Beratungsgespräch wahrgenommen haben, gilt weiterhin die Vereinbarung eines Termins über die bei Beratung genannten Kontaktwege.

Antragstermine können hier oder mittwochs telefonisch unter 0208/825-3067 in der Zeit von 08:30 - 12:00 Uhr vereinbart werden. Die Checkliste für die erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, wird Ihr Antragstermin in eine Beratung umgewandelt. Kinder unter 16 Jahren können zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, ab 16 Jahren ist ein eigener Antrag zu stellen.

Aufgrund der derzeit hohen Nachfrage ist es möglich, dass die Terminvorlaufzeit systembedingt ausgeschöpft ist. Es werden wöchentlich (immer montags) neue Termine freigeschaltet oder wenn jemand seinen Termin durch Stornierung freigibt.

Die Terminvorlaufzeit beträgt derzeit aufgrund der hohen Nachfrage ca. 12 Monate. Wir bemühen uns derzeit intensiv darum, die Wartezeiten zu verkürzen. Daher kann es unter Umständen möglich sein, dass wir Ihnen einen früheren Termin anbieten können. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig in unser Terminportal.

Hinweis:

Die Aufenthaltserlaubnisse gemäß §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und 104c des Aufenthaltsgesetzes sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz von der Einbürgerung ausgeschlossen. Bitte lassen Sie sich zunächst bei der Ausländerbehörde bezüglich einer Niederlassungserlaubnis beraten.

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Voraussetzungen

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Gebühren

Einbürgerungsgebühr: 255,00 EUR

Einbürgerungsgebühr für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden: 51,00 EUR

Negativbescheinigung: 15,00 EUR

Ersatzbescheinigung: 51,00 EUR

Unterlagen

Bitte lesen Sie sich die Checkliste (siehe Downloads) durch und selektieren für sich die entsprechenden Unterlagen anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie Ihres Herkunftslandes. Auf Wunsch kann eine individulle Checkliste erstellt werden. Fragen Sie hierfür eine digitale Beratung (diBera) unter einbuergerung@oberhausen.de an.

Weiterführende Informationen

Terminvereinbarung - bitte klicken

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