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Überwachung der Schulpflicht in Grund- und Förderschulen

Zunächst einmal haben die Eltern dafür zu sorgen, dass die oder der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.

Bei Schülerinnen und Schülern der Berufsschule haben neben den Eltern auch die Ausbildenden und Arbeitgeber die Pflicht dafür zu sorgen, dass die oder der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.

Die Schulleitung sowie die Lehrerinnen und Lehrer sind ebenfalls verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern sowie auf Ausbilder und Arbeitgeber ent­sprechend einzuwirken

Bei Schulpflichtverletzung erfolgt eine Zuführung durch den Ordnungsdienst und ggf.  eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.

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Schulverwaltung
Steinbrinkstraße 248,
46145 Oberhausen

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Bei Schülerinnen und Schülern der Berufsschule haben neben den Eltern auch die Ausbildenden und Arbeitgeber die Pflicht dafür zu sorgen, dass die oder der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.

Die Schulleitung sowie die Lehrerinnen und Lehrer sind ebenfalls verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern sowie auf Ausbilder und Arbeitgeber ent­sprechend einzuwirken

Bei Schulpflichtverletzung erfolgt eine Zuführung durch den Ordnungsdienst und ggf.  eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.

Schulpflicht, Schulpflichtüberwachung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/28420/show
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