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Infektionshygienische Überwachung des Gesundheitsamtes
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Hygieneverordnung NRW und die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen nennen die Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Infektionsprävention).
Als Untere Gesundheitsbehörde überwacht das Gesundheitsamt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor der Übertragung von Krankheitserregern in medizinischen Einrichtungen.
Aber auch nichtmedizinische Betriebe, in denen besondere Anforderungen an die Hygiene bestehen ( z.B. Tattoo- und Piercingbetriebe) unterliegen der Überwachung.
Ebenfalls unterliegen Gemeinschafts- oder Betreuungseinrichtungen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Im Vordergrund dieser Tätigkeit steht die Beratung der Verantwortlichen, um das Ziel der Verhütung von Infektionskrankheiten zu erreichen.
Informationen zur Trinkwasserhygiene und zur Hygiene in Schwimmbädern und Wasserüberwachung