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AO-SF Verfahren

Organisation des AO-SF Verfahrens. Die Grundlage für das Gutachten ist die AO-SF (Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung §52 SchulG): „Zur Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung beauftragt die Schulaufsichtsbehörde eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, die Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Schülerin oder des Schülers feststellen und in einem gemeinsamen Gutachten darstellen.“ (§13 AO-SF)

Kontakt

Schulentw.plang.,Verw.aufg. f.d.Schulamt
Steinbrinkstraße 248,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Unterlagen

Antrag auf die Erteilung zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs über die Schule