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Medizinische Gutachten

Amtsärztliche Begutachtung
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Behörden nach gesetzlichen Vorschriften durch.

  • Einstellungsuntersuchungen
  • Untersuchungen zu Arbeits- und Dienstfähigkeit
  • Dienstunfallfolgen
  • Fragen von Beihilfestellen oder der Sozialverwaltung
  • sowie Gutachten im Auftrag von Gerichten (Verhandlungs- und Haftfähigkeit)


Der amtsärztliche Dienst ist zuständig für Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz in Oberhausen haben.

Ein schriftlicher Auftrag einer Behörde ist grundsätzlich erforderlich. Zur Terminierung muss das Auftragsschreiben per Telefax, Post oder E-Mail vorliegen.

Voraussetzungen

Ein schriftlicher Auftrag einer Behörde ist grundsätzlich erforderlich.
Zur Terminierung muss das Auftragsschreiben per Telefax, Post oder E-Mail vorliegen.

Gebühren

Die Gebühr variiert. Sie ist vorher zu erfragen bzw. wird Ihnen mit dem entsprechenden Untersuchungstermin vorab mitgeteilt.
 
Bargeld für die Bezahlung der Gebühr ist am Untersuchungstag mitzubringen.

Unterlagen

Es ist in der Regel immer mitzubringen:

  • Personalausweis
  • Auftragsschreiben der Behörde, falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt
  • verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Röntgenbilder, Rechnungen, Bescheide vom Versorgungsamt oder von Krankenkassen und Versicherungen