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Medizinische Gutachten - Gutachten zur Pflegeeinstufung

Gutachten zur Pflegeeinstufung

Durch die Beratungsstelle für körperlich Behinderte, chronisch Kranke und alte Menschen werden neben der sozialmedizinischen Beratung und Hilfevermittlung für den vorgenannten Personenkreis auch Gutachten zur Pflegeeinstufung erstellt.

Für Menschen, die nicht in einer Pflegeversicherung versichert sind beziehungsweise die Vorversicherungszeiten nicht erfüllen, bestehen bei Pflegebedürftigkeit nach SGB XII gesetzliche Ansprüche gegenüber dem örtlichen Sozialhilfeträger.

Das Amt für soziale Sicherung und Integration beauftragt in diesen Fällen das Gesundheitsamt mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad im Einzelfall vorliegt.

Link zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Informationen zur Pflegeversicherung

Die Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt beziehungsweise eine Pflegefachkraft erfolgt im Rahmen eines angekündigten Besuchs im häuslichen Umfeld des Antragstellers, gegebenenfalls auch im Krankenhaus beziehungsweise einer vollstationären Pflegeeinrichtung.

Nach der persönlichen Begutachtung erstellt die Gutachterin/ der Gutachter ein ausführliches Pflegegutachten nach den Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB).

Neben der Feststellung des Hilfebedarfs erfolgt auch eine Beratung zu Maßnahmen der Rehabilitation, der Versorgung mit (Pflege-) Hilfsmitteln und zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Weiterhin erfolgen gutachterliche Stellungnahmen zur Notwendigkeit von Pflegebeihilfen, Pflegesachleistungen, der Notwendigkeit einer Tagespflege oder vollstationären Pflege.

Voraussetzungen

Ein schriftlicher Auftrag einer Behörde ist grundsätzlich erforderlich.
Zur Terminierung muss das Auftragsschreiben per Telefax, Post oder E-Mail vorliegen.

Gebühren

Die Gebühr variiert. Sie ist vorher zu erfragen bzw. wir Ihnen mit dem entsprechenden Untersuchungstermin vorab mitgeteilt.
 
Bargeld für die Bezahlung der Gebühr ist am Untersuchungstag mitzubringen.

Unterlagen

Es ist in der Regel immer mitzubringen:

  • Personalausweis
  • Auftragsschreiben der Behörde, falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt
  • verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Röntgenbilder, Rechnungen, Bescheide vom Versorgungsamt oder von Krankenkassen und Versicherungen


Link zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Informationen zur Pflegeversicherung:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/

Medizinische Gutachten - Gutachten zur Pflegeeinstufung

Gutachten zur Pflegeeinstufung

Durch die Beratungsstelle für körperlich Behinderte, chronisch Kranke und alte Menschen werden neben der sozialmedizinischen Beratung und Hilfevermittlung für den vorgenannten Personenkreis auch Gutachten zur Pflegeeinstufung erstellt.

Für Menschen, die nicht in einer Pflegeversicherung versichert sind beziehungsweise die Vorversicherungszeiten nicht erfüllen, bestehen bei Pflegebedürftigkeit nach SGB XII gesetzliche Ansprüche gegenüber dem örtlichen Sozialhilfeträger.

Das Amt für soziale Sicherung und Integration beauftragt in diesen Fällen das Gesundheitsamt mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad im Einzelfall vorliegt.

Link zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Informationen zur Pflegeversicherung

Die Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt beziehungsweise eine Pflegefachkraft erfolgt im Rahmen eines angekündigten Besuchs im häuslichen Umfeld des Antragstellers, gegebenenfalls auch im Krankenhaus beziehungsweise einer vollstationären Pflegeeinrichtung.

Nach der persönlichen Begutachtung erstellt die Gutachterin/ der Gutachter ein ausführliches Pflegegutachten nach den Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB).

Neben der Feststellung des Hilfebedarfs erfolgt auch eine Beratung zu Maßnahmen der Rehabilitation, der Versorgung mit (Pflege-) Hilfsmitteln und zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Weiterhin erfolgen gutachterliche Stellungnahmen zur Notwendigkeit von Pflegebeihilfen, Pflegesachleistungen, der Notwendigkeit einer Tagespflege oder vollstationären Pflege.

Es ist in der Regel immer mitzubringen:

  • Personalausweis
  • Auftragsschreiben der Behörde, falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt
  • verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Röntgenbilder, Rechnungen, Bescheide vom Versorgungsamt oder von Krankenkassen und Versicherungen


Link zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Informationen zur Pflegeversicherung:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/

Die Gebühr variiert. Sie ist vorher zu erfragen bzw. wir Ihnen mit dem entsprechenden Untersuchungstermin vorab mitgeteilt.
 
Bargeld für die Bezahlung der Gebühr ist am Untersuchungstag mitzubringen.

Oberhausen, Pflegeeinstufung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/28983/show
Ärztl. Dienst, Hygiene, Umweltmedizin
Tannenbergstraße 11-13 46045 Oberhausen

Frau

Dr.

Baumann

0.14

0208 825-2288

Frau

Irmler

0.15

0208 825-2660

Frau

Rademacher

0.15

0208 825-2137

Frau

Karschnia

0.15

0208 825-2137
Ärztlicher Dienst, Sozialmedizin
Tannenbergstraße 11-13 46045 Oberhausen

Frau

Dr.

Baumann

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0208 825-2288

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Irmler

0.15

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Frau

Rademacher

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0208 825-2137

Frau

Karschnia

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