BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Jugendhilfe

Regionalteams Jugendhilfe

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes in den verschiedenen Regionalteams Jugendhilfe stehen Kindern, Jugendlichen und Familien bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemlagen zur Verfügung.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht hier an erster Stelle.

Von Erziehungs-, Partnerschafts- und Scheidungsproblemen, über Sorgerechtsfragen und Ausgestaltung des Umgangsrechtes, bis hin zu konkreten Unterstützungen und Hilfen zur Erziehung werden Beratungen durchgeführt, sowie die erforderlichen und geeigneten Hilfeleistungen gewährt.

Ziel ist immer die Erarbeitung einer Lösung, die die Rechte der beteiligten Konfliktpartner berücksichtigt, möglichst dem Erhalt der Familie dient oder die Beziehung zwischen Kindern und Eltern stärkt bzw. bewahrt.

Bei Fragen zu einem der oben genannten Themen, Problemen oder Krisensituationen, wenden Sie sich an das für Sie wohnortnah arbeitende Regionalteam

Informationen für Notfälle / Versorgung in Notsituationen

Manchmal kann es sein, dass Notsituationen eintreten und schnelle Hilfe notwendig ist. Fällt zum Beispiel die Mutter aus gesundheitlichen Gründen für die Versorgung ihrer Kinder aus und niemand aus der Familie oder dem näheren Umfeld kann einspringen, so ist das Jugendamt bemüht, eine adäquate Lösung zu finden. Auch können sich Kinder und Jugendliche in einer akuten Krise (sie werden geschlagen und / oder misshandelt) befinden, die sofortige Hilfe notwendig macht.

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte innerhalb der üblichen Bürozeiten (Mo - Do 8:30 Uhr bis 16:15 Uhr und Fr bis 13:00 Uhr) an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Regionalteams. Grundsätzlich werden Termine nur nach Vereinbarung vergeben. Außerhalb der Öffnungszeiten, an den Wochenenden und an Feiertagen ist das Jugendamt über eine Rufbereitschaft zu erreichen. Kontakt erhält man über die Polizei (Tel. der Einsatzleitstelle 0208 826-4051) oder die Feuerwehr (Tel. der Leitstelle 0208 8585-1)

Wichtiger Hinweis:

Kommunikationswege per E-Mail stehen ausschließlich Informationszwecken zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

Alle per E-Mail gesendeten Daten sind ungeschützt. Sie können evtl. von Dritten, während der Übermittlung, eingesehen werden. Wenn Sie persönliche Daten und Informationen versenden möchten, die Sie lieber geheim halten möchten, sollten Sie auf eine Übermittlung via E-Mail verzichten. Eine Verschlüsselung der Daten ist z. Zt. noch nicht realisiert. Die Stadt Oberhausen ist jedoch bemüht, Verschlüsselungstechniken einzusetzen, sobald sich Techniken etabliert haben.