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Mitwirkung bei Familienrechtsverfahren

Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen be­tref­fen. Zudem hat das Jugendamt in Verfahren mit­zu­wir­ken, die insbesondere das Sorgerecht und das Umgangsrecht betreffen.

Der Blick des Jugendamts richtet sich bei der Mitwirkung vor allem auf den Hilfe- und Entwicklungsprozess während und nach dem gerichtlichen Verfahren. Das Jugendamt hat die Aufgabe, das Gericht über angebotene bzw. erbrachte Leistungen zu unter­richten, erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen einzubringen und auf weitere Hilfemöglichkeiten hinzuweisen. Da­bei handelt das Jugendamt als Fachbehörde nach eigenem ge­setz­lichen Auftrag.