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Bürgerversammlungen in der Straßenplanung

Ausbau der Badenstraße

 

Im Straßenbauprogramm 2018 ist der Vollausbau der Badenstraße von der Neumühler Straße bis zur Hessen- / Leibnitzstraße für das Jahr 2019 vorgesehen, da sich sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege in einem teilweise sehr schlechten Zustand befinden.

Die innerhalb einer Tempo 30-Zone als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Hessen- / Leibnitzstraße ausgewiesene Anliegerstraße (gem. Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Oberhausen) ist im Querschnitt mit einer ca. 6,00 m breiten Fahrbahn ausgestattet. Die Gehwege sind zwischen 1,60 m und 1,85 m, stellenweise bis 2,00 m breit. Auf der östlichen Straßenseite ist Hochbordparken angeordnet, während auf der westlichen Seite halbseitig auf der Fahrbahn geparkt wird. Der Parkdruck ist recht hoch.

Aktuell stehen im Straßenraum 19 Bäume auf teilweise beengten Grünflächen.

 

Zukünftig stehen auf beiden Straßenseiten etwa 2,00 m breite Gehwege zur Verfügung. An drei Stellen werden barrierefreie Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger geschaffen.

Zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird die Fahrbahn auf 3,50 m verschmälert und verschwenkend angelegt. Zur Vergrößerung des Stellplatzangebotes werden ca. 67 Stellplätze in Längs- und Schrägaufstellung angelegt.

Von den 19 vorhandenen Straßenbäumen werden 8 Stück gefällt und durch 25 Neuanpflanzungen (12 Bäume und 13 Sträucher) auf vergrößerten Grünflächen kompensiert.

 


Ausbau der Straße Heiderhöfen

 

Im Straßenbauprogramm 2018/2019 ist der Vollausbau der Straße Heiderhöfen von der Bebelstraße bis zum Fröbelplatz für das Jahr 2019 in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Im ersten Abschnitt (Bebelstraße bis Fröbelplatz) erfolgt der Ausbau dem Kanalbauprogramm 2018 entsprechend als kanalbaubegleitende Maßnahme.

Die ca. 6,50 m breite Fahrbahn und die vorhandenen Gehwege befinden sich heute in einem teilweise sehr schlechten Zustand. Auf der Fahrbahn gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Tempo 30-Zone). Die beiden vorhandenen Bushaltestellen Lickenberg und Amboßstraße der Linie SB92 sind nicht barrierefrei ausgebaut.

Baulich angelegte öffentliche Stellplätze sind nicht vorhanden, das Parken erfolgt ungeordnet und stellenweise verkehrsgefährdend. Für mehrere Teilabschnitte gelten eingeschränkte oder absolute Halteverbote.

 

Im Zuge des Vollausbaus erhält die Straße Heiderhöfen beidseitig etwa 2,00 m breite Gehwege und eine verschwenkende Fahrbahnführung zur Verdeutlichung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Im Bereich der Wegeverbindung zur Püttstraße wird eine Einengung die Überquerung vereinfachen. Die Bushaltestelle Lickenberg wird um ca. 25 m in Richtung Fröbelplatz verschoben und wie die anderen Haltestellen barrierefrei ausgebaut.

Baulich werden ca. 90 Stellplätze in Längsaufstellung wechselseitig angelegt, um ein über den aktuellen Bedarf  hinausgehendes Angebot an öffentlichen Stellplätzen zu schaffen. Die Straße erhält zusätzliche Begrünungen.

Die Planung wurde den Eigentümern und Anwohnern am 05.07.2018 im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt. Geäußerte Änderungen und Hinweise wurden geprüft und berücksichtigt.

Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich Ende 2018 mit dem Kanalbau im 1. Bauabschnitt. Im Anschluss werden die Straßenbauarbeiten in beiden Bauabschnitten durchgeführt. Für den 1. BA sind etwa 12 Monate Bauzeit und investive Baukosten in Höhe von rund 2,1 Mio. € brutto kalkuliert, für den 2. BA etwa 6 Monate Bauzeit und rund 0,9 Mio. € brutto. Die weitere Planung und die Bauleitung erfolgen durch die WBO GmbH.

 


 

Ausbau der Wunderstraße

 

Im Straßenbauprogramm 2018 ist der Vollausbau der Wunderstraße von der Siebenbürgenstraße bis zur Ulmenstraße für das Jahr 2018 vorgesehen. Fahrbahn und Gehwege weisen aufgrund der vorhandenen stark wurzelnden Bäume erhebliche Schäden auf. Zudem ist die Oberflächenentwässerung gestört und der Unterhaltungsaufwand für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unverhältnismäßig hoch.

 

Der Straßenabschnitt hat eine Länge von ca. 450 m bei einem variierenden Straßenquerschnitt von ca.14 m bis 14,50 m. Die Fahrbahn hat eine Breite von ca. 7,60 m und entspricht damit für die Funktion der Straße nicht mehr dem Richtlinienwerk. Die Gehwege haben im Durchschnitt eine Breite von ca. 2,40 m auf der Nordseite und ca. 4,40 m auf der Südseite. Die Gehwege werden vom ruhenden Verkehr mitgenutzt, indem die Fahrzeuge heute ungeordnet halbseitig Hochbord auf der Nordseite und vollständig Hochbord zwischen den Bäumen auf der Südseite parken. Dadurch wird die Mindestbreite unterschritten.

 

Die Planung sieht für die Wunderstraße als Sammelstraße die Beibehaltung des Separationsprinzips mit einer neuen Querschnittsaufteilung vor. Die Fahrbahn wird auf 6,50 m eingeengt, der Begegnungsverkehr der Buslinien ist damit den Richtlinien entsprechend gewährleistet. Das Parken wird in Längsaufstellung niveaugleich neben den verbreiterten Gehwegen angeordnet. Hierdurch entstehen breite Nebenanlagen, die durch einen Rundbord mit 5 cm Höhe abgetrennt werden. In dem Abschnitt sind auch zwei abgesenkte Gehwegbereiche für eine direkte Fußgängerquerung vorgesehen. Die Bushaltestellen Siebenbürgenstraße und Wunderstraße werden im Rahmen des Straßenausbaus nach barrierefreiem Standard ausgebaut.

 

Im Zuge des Straßenausbaus ist die Fällung von insgesamt 22 Platanen, 3 Ulmen und 2 Silberahornen vorgesehen. Als Ersatz für die Bäume, die im Zuge des Straßenausbaus gefällt werden müssen, sind Ersatzpflanzungen vorgesehen. So sind neue Baumbeete auf der Südseite und Strauchbeete auf der Nordseite geplant.

 


Ausbau der Straße Köstersfeld

Im Kanalbauprogramm 2018 ist der Vollausbau der Straße Köstersfeld vorgesehen. Der Kanal weist starke Beschädigungen auf und muss im Bereich des Anschlusskanals vergrößert werden. Die durch die Kanalbauarbeiten entstehende Baugrube wird einen Großteil der Straßenfläche einnehmen, sodass eine Überplanung des derzeitigen Straßenquerschnitts vorgenommen wird. Die Straße Köstersfeld weist einige Mängel und Schäden auf, so ist der Gehweg nur einseitig vorhanden und dessen Hochborde weisen vielzählige Ausbrüche auf. Die Anliegerstraße Köstersfeld liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone und weist unterschiedliche Querschnittsbreiten auf. Im überwiegenden Bereich der Straße beträgt der Straßenquerschnitt ca. 8 m, im Bereich der Einbahnstraße ca. 4 m. Der Gehweg ist lediglich einseitig mit einer Breite von ca. 2 m ausgebaut vorhanden und die Parksituation ungeordnet. Das halbseitige Hochbordparken wird geduldet, allerdings verbleibt dadurch nur eine Gehwegbreite von ca. 1 m und unterschreitet damit die erforderlichen Mindestmaße.

 

Zukünftig wird die Straße Köstersfeld in drei Teilanlagen untergliedert. Dabei entstehen jeweils zwei Teilanlagen im Separationsprinzip, welche von der Neukölner Straße in eine Tempo 30-Zone führen. Die dritte Teilanlage ist ein verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip.

 

Teilanlage 1 - Separationsprinzip

Der im Separationsprinzip hergestellte erste Abschnitt der Straße Köstersfeld hat einen Straßenquerschnitt von insgesamt ca. 8 m. Für die Fahrbahn verbleibt eine Breite von ca. 4,7 m bis 5 m, damit beidseitige Gehwege mit mindestens 1,50 m Breite angelegt werden können. Die Gehwege werden baulich durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Im Bereich der privaten Einfahrten wird der Hochbord durch einen Schrägbordstein unterbrochen. In diesem Bereich der Straße können keine öffentlichen Stellplätze angelegt werden.

 

Teilanlage 2 - Mischprinzip

Der ringförmig angelegte verkehrsberuhigte Bereich hat einen Straßenquerschnitt von ca. 8 m und wird niveaugleich mit roten Pflastersteinen ausgebaut. Die Durchfahrtsbreite beträgt für beide Fahrtrichtungen zusammen ca. 4,5 m. Die Stellplatzflächen werden durch anthrazitfarbene Pflastersteine gekennzeichnet, sind 2 m breit und bieten Platz für insgesamt 24 Pkw.

Die Situation der Einbahnstraße im südlichen Bereich bleibt weiterhin bestehen.

 

Teilanlage 3 - Separationsprinzip

Im Bereich der Mehrfamilienhäuser der Wohnungsgenossenschaften Vivawest Wohnen GmbH und Immeo Wohnen Service GmbH (umbenannt in Covivio Immobilien GmbH) wird die derzeit vorhandene öffentliche Grünfläche zugunsten von insgesamt 20 Senkrechtstellplätzen genutzt. Die Durchfahrtsbreite wird in vier Bereichen durch großzügige Grünflächen von 6 m auf 4,50 m verengt. Die Gehwege in diesem Bereich sind ca. 2 m bis 2,5 m breit und durch Hochborde von der Fahrbahn baulich getrennt. Im Bereich der Einfahrten wird der Hochbord durch einen Schrägbordstein unterbrochen. Auf den zu erhaltenen Grünflächen im Bereich der zukünftigen Senkrechtstellplätze können einige der Bestandsbäume erhalten werden. Im Bereich der Hausnummer 35a sind drei weitere Längsstellplätze am Fahrbahnrand vorhanden.

 

Insgesamt müssen für die Baumaßnahme 14 Bäume gefällt werden, eine Ersatzpflanzung erfolgt im Verhältnis 1:1.

 

Die Bauzeit beträgt ca. 15 Monate. Die Baukosten belaufen sich auf rund 1,9 Mio. € netto, welche nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein Westfalen (KAG NRW) beitragspflichtig sind. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vor Baubeginn durch die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen über die Details und die Zeitplanung der Baumaßnahme informiert.