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Wohnungsaufsicht

Wohnungsaufsicht

Die Wohnungsaufsicht des Bereiches 5-4/ Wohnen befasst sich ausschließlich mit frei finanziertem Wohnraum.

Mängel und Missstände in Wohngebäuden, Wohnungen, Wohnräumen

  • Feuchtigkeit
  • Schimmelbildung
  • bauliche Mängel

Hinweis

Bitte melden Sie nur gravierende Mängel, keine Bagatellfälle

Der Eigentümer sollte bereits vom Mieter schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden sein und zur freiwilligen Abhilfe nicht bereit sein.

Kontakt

Zuständige Einrichtung:

Ansprechpartner/innen