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Zinssenkung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, bei der zuständigen Stadtverwaltung einen Zinssenkungsantrag für Darlehen aus öffentlichen und nicht öffentlichen Mitteln sowie Wohnungsfürsorgemitteln zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen zu stellen.
Die Höhe einer möglichen Zinssenkung ergibt sich nach Durchführung einer so genannten Einkommensberechnung für jede im Haushalt lebende Person. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen
- aktueller Steuerbescheid
- aktueller Rentenbescheid
Nach erfolgter Einkommensberechnung wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Wohnungsbauförderungsanstalt erstellt. Die Bescheinigung wird von hier für Sie direkt der Wohnungsbauförderungsanstalt zugesandt.
Ansprechpartner/innen
Zinssenkung
Zinssenkung, Wohnungsbauförderung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31887/show
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, bei der zuständigen Stadtverwaltung einen Zinssenkungsantrag für Darlehen aus öffentlichen und nicht öffentlichen Mitteln sowie Wohnungsfürsorgemitteln zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen zu stellen.
Die Höhe einer möglichen Zinssenkung ergibt sich nach Durchführung einer so genannten Einkommensberechnung für jede im Haushalt lebende Person. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen
- aktueller Steuerbescheid
- aktueller Rentenbescheid
Nach erfolgter Einkommensberechnung wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Wohnungsbauförderungsanstalt erstellt. Die Bescheinigung wird von hier für Sie direkt der Wohnungsbauförderungsanstalt zugesandt.
Wohnen
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Telefon 0208 825-3408
Fax 0208 825-5061
Herr
Hölter
A022
0208 825-2791
Wohnungsbauförderung
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Fax 0208 825-5061
Herr
Hölter
A022
0208 825-2791