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Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, ärztlich untersuchen lassen. Diese Untersuchung ist kostenlos wenn der Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt wird. Die Wahl des Arztes ist frei.

Zum Stichtag 01.10.2023 wird der Untersuchungsberechtigungsschein auf eine digitale Lösung die UBS-ID umgestellt.

Diese UBS-ID ist eine Nummer, die Sie bequem online und von zu Hause selbst oder durch einen Erziehungsberechtigten generieren können. Dazu steht Ihnen eine App zur Verfügung, die Sie sich im Rahmen der Antragstellung herunterladen können. Erforderlich ist lediglich eine Identifizierung mithilfe des Bundespersonalausweises oder Aufenthaltstitels.   

Die UBS-ID ist dem Arzt vor der Jugendschutzuntersuchung vorlegen, damit dieser damit die Kosten mit dem Land abrechnen kann.   

 

Bürger*innen der Stadt Oberhausen können den Antrag dann, ebenso wie Bürger*innen anderer Kommunen, über den nachfolgenden Link

https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de selbstständig auf den Weg bringen.

In begründeten Einzelfällen helfen die Mitrabeiter/innen der Bürgerservicestellen und des Fachbereichs Einwohnermeldewesen den Antrag über diese

Seite für den Bürger durchführen.

 

Anhängig zur Kenntnis die entsprechende Rechtsgrundlage vom 29.06.23 zur Kenntnis:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21101&ver=8&val=21101&sg=0&menu=0&vd_back=N

 

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Gebühren

Es entstehen keine Gebühren.

Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, ärztlich untersuchen lassen. Diese Untersuchung ist kostenlos wenn der Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt wird. Die Wahl des Arztes ist frei.

Zum Stichtag 01.10.2023 wird der Untersuchungsberechtigungsschein auf eine digitale Lösung die UBS-ID umgestellt.

Diese UBS-ID ist eine Nummer, die Sie bequem online und von zu Hause selbst oder durch einen Erziehungsberechtigten generieren können. Dazu steht Ihnen eine App zur Verfügung, die Sie sich im Rahmen der Antragstellung herunterladen können. Erforderlich ist lediglich eine Identifizierung mithilfe des Bundespersonalausweises oder Aufenthaltstitels.   

Die UBS-ID ist dem Arzt vor der Jugendschutzuntersuchung vorlegen, damit dieser damit die Kosten mit dem Land abrechnen kann.   

 

Bürger*innen der Stadt Oberhausen können den Antrag dann, ebenso wie Bürger*innen anderer Kommunen, über den nachfolgenden Link

https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de selbstständig auf den Weg bringen.

In begründeten Einzelfällen helfen die Mitrabeiter/innen der Bürgerservicestellen und des Fachbereichs Einwohnermeldewesen den Antrag über diese

Seite für den Bürger durchführen.

 

Anhängig zur Kenntnis die entsprechende Rechtsgrundlage vom 29.06.23 zur Kenntnis:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21101&ver=8&val=21101&sg=0&menu=0&vd_back=N

 

Es entstehen keine Gebühren.

Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendschutzuntersuchung, UB-Schein https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31889/show