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Baugenehmigung

Für den Bau von Gebäuden oder Anlagen benötigt man in der Regel eine Baugenehmigung.

Genehmigungspflichtig sind u.a.
  • die Errichtung von Gebäuden und Anlagen
  • die Änderung (An- und Umbauten) von Gebäuden und Anlagen
  • die Nutzungsänderung baulicher Anlagen
    z.B. Änderung Wohngebäude in ein Bürogebäude, Grünfläche in Abstellfläche für Fahrzeuge usw.

Unterlagen

Es wird ein vollständig ausgefüllter Bauantrag benötigt.

Für die einzelnen Genehmigungsvorhaben (Hausbau / evtl. Garage usw.) sind unterschiedliche Unterlagen zusätzlich erforderlich. Die genauen Unterlagen können Sie in der Bauberatung der Stadt Oberhausen erfragen oder die Kollegen und Kolleginnen der Antragsvorprüfung ansprechen

Weiterführende Informationen

Sie sind grundsätzlich verpflichtet einen qualifzierten, d.h. bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser  (z.B. Architekten der einen Statiker beauftragen und die Entwurfs- und Ausführungsplanung für Sie übernehmen kann) zu beauftragen.

Ausgenommen sind hiervon kleinere Bauten, Nutzungsänderungen oder Umbauten. Hier gilt ein "vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren".

Baugenehmigung Für den Bau von Gebäuden oder Anlagen benötigt man in der Regel eine Baugenehmigung.

Genehmigungspflichtig sind u.a.
  • die Errichtung von Gebäuden und Anlagen
  • die Änderung (An- und Umbauten) von Gebäuden und Anlagen
  • die Nutzungsänderung baulicher Anlagen
    z.B. Änderung Wohngebäude in ein Bürogebäude, Grünfläche in Abstellfläche für Fahrzeuge usw.
Es wird ein vollständig ausgefüllter Bauantrag benötigt.

Für die einzelnen Genehmigungsvorhaben (Hausbau / evtl. Garage usw.) sind unterschiedliche Unterlagen zusätzlich erforderlich. Die genauen Unterlagen können Sie in der Bauberatung der Stadt Oberhausen erfragen oder die Kollegen und Kolleginnen der Antragsvorprüfung ansprechen
Sie sind grundsätzlich verpflichtet einen qualifzierten, d.h. bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser  (z.B. Architekten der einen Statiker beauftragen und die Entwurfs- und Ausführungsplanung für Sie übernehmen kann) zu beauftragen.

Ausgenommen sind hiervon kleinere Bauten, Nutzungsänderungen oder Umbauten. Hier gilt ein "vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren".
Baugenehmigung, Bauen, Hausbau, Bauantrag, Bauaufsicht, Baugenehmigung beantragen https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/32270/show