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Kinderuntersuchungen
Gesetzlich sind die Früherkennungsuntersuchungen bis U9 verpflichtend.
Das Landeszentrum Gesundheit NRW teilt dem Jugendamt mit, wenn die Früherkennungsuntersuchungen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht stattgefunden haben.
Das Jugendamt erinnert und unterstützt in diesem Zusammenhang die Familien bei der Wahrnehmung an den Früherkennungsuntersuchungen.
Ansprechpartner/innen
Kinderuntersuchungen
Gesetzlich sind die Früherkennungsuntersuchungen bis U9 verpflichtend.
Das Landeszentrum Gesundheit NRW teilt dem Jugendamt mit, wenn die Früherkennungsuntersuchungen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht stattgefunden haben.
Das Jugendamt erinnert und unterstützt in diesem Zusammenhang die Familien bei der Wahrnehmung an den Früherkennungsuntersuchungen.
Erzieherische Hilfen
001 Mülheimer Straße 6 46049 Oberhausen
Fax 0208 825-9202
Frau
Heike
de Witt
0208 825-9092
heike.de-witt@oberhausen.de