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Überprüfung des Kindeswohls

Jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht Gefährdungen des Kindeswohls (schlagen, vernachlässigen, schreien der Eltern, etc.) beim Jugendamt Oberhausen telefonisch oder persönlich anzuzeigen.

Es findet dann eine entsprechende Überprüfung durch das Jugendamt Oberhausen statt. Das Jugendamt Oberhausen kommt hier seiner Garantenpflicht nach und hat Sorge dafür zu tragen, dass es den entsprechenden Kindern gut geht oder ein solcher Zustand wieder hergestellt wird.

Überprüfung des Kindeswohls

Jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht Gefährdungen des Kindeswohls (schlagen, vernachlässigen, schreien der Eltern, etc.) beim Jugendamt Oberhausen telefonisch oder persönlich anzuzeigen.

Es findet dann eine entsprechende Überprüfung durch das Jugendamt Oberhausen statt. Das Jugendamt Oberhausen kommt hier seiner Garantenpflicht nach und hat Sorge dafür zu tragen, dass es den entsprechenden Kindern gut geht oder ein solcher Zustand wieder hergestellt wird.

KWG https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/32819/show
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