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Negativbescheinigung

 

Das gemeinsame Sorgerecht

Sind zwei Menschen verheiratet, so steht ihnen dadurch die elterliche Sorge für die in der Ehe geborenen Kinder gemeinsam zu. Wenn ein Kind außerhalb einer ehelichen Beziehung geboren wird, übt die Mutter das alleinige Sorgerecht aus.

Gibt es auch ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren?

Ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren entsteht durch die Abgabe einer Sorgeerklärung. Ansonsten hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Diese Erklärung kann gebührenfrei im Jugendamt als Urkunde oder kostenpflichtig bei einem Notar abgegeben werden.

Was passiert mit dem gemeinsamen Sorgerecht nach der Trennung?

Nach einer Trennung oder Scheidung der Ehe behalten normalerweise beide Elternteile das Sorgerecht. Die Entscheidung, ob im Rahmen der Scheidung die elterliche Sorge geregelt werden soll, liegt ausschließlich bei den Eltern. Das Gericht trifft daher im Rahmen einer Scheidung nur dann eine Regelung über die elterliche Sorge, wenn ein Elternteil die Entscheidung beantragt. Stellen die Eltern keinen Antrag, so bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Sonderfälle liegen nur dann vor, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Das alleinige Sorgerecht

Der Inhaber des alleinigen Sorgerechts kann Entscheidungen, die das Wohl des Kindes beeinflussen, alleine treffen, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils einholen zu müssen. Das gilt für Entscheidungen über den Aufenthaltsort des Kindes ebenso wie für Entscheidungen über die Schulausbildung oder über ärztliche Eingriffe und Behandlungsmethoden. Das alleinige Sorgerecht berechtigt jedoch nicht dazu, den anderen Elternteil von jedem Kontakt mit dem Kind auszuschließen.

In unserem Bereich können Sie eine Urkunde über die gemeinsame Sorge erstellten oder eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) über das alleinige Sorgerecht erhalten.

Für einen Termin zur Beurkundung der gemeinsamen Sorge oder zur Beantragung einer Negativbescheinigung, schreiben Sie bitte eine E-Mail an beistandschaft@oberhausen.de

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