BIS: Templatebasierte Anzeige
Reiten im Wald in Oberhausen
Aufgrund der Bestimmungen im Landesnaturschutzgesetz NRW (§§ 58 und folgende) muss jeder Reiter ein Reitkennzeichen mit gültiger Jahresplakette vorweisen.
In § 62 Absatz 1 LNatSchG NRW heißt es: "Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen."
Ein Reitkennzeichen ist eine persönliche Erkennungstafel (ähnlich einem Nummernschild). Reitplaketten sind Aufkleber (ähnlich TÜV-Plaketten), die jährlich erneuert werden müssen.
Welche Wege in Oberhausen beritten werden dürfen, entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung „Regelungen zum Reiten im Wald“ der Stadt Oberhausen vom 26.06.2018 oder dem darin enthaltenen Kartenausschnitt.
Fragen zur Allgemeinverfügung beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter der Unteren NaturschutzbehördeAnsprechpartner/innen
Aufgrund der Bestimmungen im Landesnaturschutzgesetz NRW (§§ 58 und folgende) muss jeder Reiter ein Reitkennzeichen mit gültiger Jahresplakette vorweisen.
In § 62 Absatz 1 LNatSchG NRW heißt es: "Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen."
Ein Reitkennzeichen ist eine persönliche Erkennungstafel (ähnlich einem Nummernschild). Reitplaketten sind Aufkleber (ähnlich TÜV-Plaketten), die jährlich erneuert werden müssen.
Welche Wege in Oberhausen beritten werden dürfen, entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung „Regelungen zum Reiten im Wald“ der Stadt Oberhausen vom 26.06.2018 oder dem darin enthaltenen Kartenausschnitt.
Fragen zur Allgemeinverfügung beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde Reiten, Reitwege, Wald, Pferd https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/33879/showHerr
Ulrich
Petrausch
B605
Herr
Dreschmann
B606