BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Widerspruch Mahnung
Gegen eine Mahnung können Sie keinen Widerspruch einlegen, da es sich nur um einen Hinweis auf eine versäumte Zahlung handelt, die aus einem Veranlagungsbescheid Ihnen gegenüber festgesetzt wurde.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Widerspruch Mahnung Gegen eine Mahnung können Sie keinen Widerspruch einlegen, da es sich nur um einen Hinweis auf eine versäumte Zahlung handelt, die aus einem Veranlagungsbescheid Ihnen gegenüber festgesetzt wurde. Einspruch, Einwende, Beschwerde https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/34753/show
Buchführung, Zahlungsverfolgung, Zahlungsabwicklung
001 Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
AG Zahlungsverfolgung, Zahlungsabwicklung
001 Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Fax 0208 825-5210