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Wohnungsbauförderung
Förderung von
- Mietwohnungen
- Eigentumsmaßnahmen
- Modernisierungen bei Bestandsimmobilien
Notwendige Unterlagen
Für eine erste Einschätzung bei der Eigentums- und Modernisierungsförderung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.Bank und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Förderbausteins "selbstgenutztes Wohneigentum" bietet die NRW.BANK mit dem sog. Chancenprüfer die Möglichkeit zu ermitteln, ob in Ihrem Fall die Grundvoraussetzungen vorliegen. Unabhängig von dem Ergebnis können Sie sich selbstverständlich bei der Bewilligungsbehörde Oberhausen beraten lassen.
Ansprechpartner/innen
Förderung von
- Mietwohnungen
- Eigentumsmaßnahmen
- Modernisierungen bei Bestandsimmobilien
Notwendige Unterlagen
Für eine erste Einschätzung bei der Eigentums- und Modernisierungsförderung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.Bank und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Förderbausteins "selbstgenutztes Wohneigentum" bietet die NRW.BANK mit dem sog. Chancenprüfer die Möglichkeit zu ermitteln, ob in Ihrem Fall die Grundvoraussetzungen vorliegen. Unabhängig von dem Ergebnis können Sie sich selbstverständlich bei der Bewilligungsbehörde Oberhausen beraten lassen.
Herr
Reinhard
Dittberner
stellvertretende Bereichsleitung / Fachbereichsleitung
A036
Frau
Engler
A020
Herr
Hölter
A022
Herr
Reinhard
Dittberner
stellvertretende Bereichsleitung / Fachbereichsleitung
A036
Frau
Engler
A020
Herr
Hölter
A022