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Baugenehmigung-Sonderbau

Um einen Sonderbau zu erstellen oder Änderungen vorzunehmen, ist immer ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Bauanträge müssen schriftlich von einem Entwurfsverfasser (vorlageberechtigter Architeckt oder Ingenieur) beim Bereich Baugenehmigung und Bauordnung der Stadt Oberhausen eingereicht werden.

Zu den Sonderbauten zählen u.a.:
  • Hochhäuser
  • Bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe sowie bauliche Anlagen und Räume mit mehr als 1.600 qm
  • Verkaufsstätten mit mehr als 700 qm Verkaufsfläche
  • Messe- und Ausstellungsbauten
  • Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 qm Geschossfläche
  • Kirchen
  • Garagen mit mehr als 1.000 qm Nutzfläche
  • Camping- und Wochendendplätze
  • Zelte (ausgenommen sind fliegende Bauten)
  • Sportstätten mit mehr als 1.600 qm Grundfläche oder mehr als 200 Zuschauerplätze, Freisportanlagen mit mehr als 400 Tribünenplätzen
  • Sanatorien, Krankenhäuser, Pflegeheime usw.
  • Kindergärten und Kinderhorte mit mehr als 2 Gruppen oder Aufenthaltsräumen für Kinder
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Gaststätten, Beherbungsbetriebe, Vergnügungsstätten
  • Schulen, Hochschulen usw.

Kontakt

Bauordnung
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Unterlagen

  • Bauantragsformular
  • Lageplan (amtlicher Lageplan mit Planungsrecht)
  • Bauzeichnungen (gem. § 4 BauPrüfVo; Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung
  • Nachweis der Standsicherheit
  • Nachweis des Schallschutzes
  • Brandschutzkonzept
  • Betriebsbescheinigung
  • Berechnungen gem. § 6 BauPrüfVO
  • Herstellungskosten
  • Nachweis der Bauvorlagenberechtigung
  • Erhebungsbogen der Baustatistik
  • Stellplatzberechnung
  • Entwässerungsantrag
  • ggf. Lüftungsgesuch
  • ENEV Nachweis
Die Anzahl der einzureichenden Bauantragsunterlagen ist Einzelfallbezogen vom jeweiligen Sonderbau abhängig. Die Abstimmung erfolgt mit der Vorprüfung.

Baugenehmigung-Sonderbau Um einen Sonderbau zu erstellen oder Änderungen vorzunehmen, ist immer ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Bauanträge müssen schriftlich von einem Entwurfsverfasser (vorlageberechtigter Architeckt oder Ingenieur) beim Bereich Baugenehmigung und Bauordnung der Stadt Oberhausen eingereicht werden.

Zu den Sonderbauten zählen u.a.:
  • Hochhäuser
  • Bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe sowie bauliche Anlagen und Räume mit mehr als 1.600 qm
  • Verkaufsstätten mit mehr als 700 qm Verkaufsfläche
  • Messe- und Ausstellungsbauten
  • Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 qm Geschossfläche
  • Kirchen
  • Garagen mit mehr als 1.000 qm Nutzfläche
  • Camping- und Wochendendplätze
  • Zelte (ausgenommen sind fliegende Bauten)
  • Sportstätten mit mehr als 1.600 qm Grundfläche oder mehr als 200 Zuschauerplätze, Freisportanlagen mit mehr als 400 Tribünenplätzen
  • Sanatorien, Krankenhäuser, Pflegeheime usw.
  • Kindergärten und Kinderhorte mit mehr als 2 Gruppen oder Aufenthaltsräumen für Kinder
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Gaststätten, Beherbungsbetriebe, Vergnügungsstätten
  • Schulen, Hochschulen usw.
  • Bauantragsformular
  • Lageplan (amtlicher Lageplan mit Planungsrecht)
  • Bauzeichnungen (gem. § 4 BauPrüfVo; Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung
  • Nachweis der Standsicherheit
  • Nachweis des Schallschutzes
  • Brandschutzkonzept
  • Betriebsbescheinigung
  • Berechnungen gem. § 6 BauPrüfVO
  • Herstellungskosten
  • Nachweis der Bauvorlagenberechtigung
  • Erhebungsbogen der Baustatistik
  • Stellplatzberechnung
  • Entwässerungsantrag
  • ggf. Lüftungsgesuch
  • ENEV Nachweis
Die Anzahl der einzureichenden Bauantragsunterlagen ist Einzelfallbezogen vom jeweiligen Sonderbau abhängig. Die Abstimmung erfolgt mit der Vorprüfung.
Sonderbau, Sonderbauten, Baugenehmigung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/34937/show
Bauordnung
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Frau

Sabine

Bartholomäus

Sachbearbeitung

A132

0208 825-3513
sabine.bartholomaeus@oberhausen.de

Herr

Jörg

Plicht

Sachgebietsleitung

A134

0208 825-3575
joerg.plicht@oberhausen.de

Frau

Caroline Katharina

Schroer

Sachbearbeitung

A130

0208 825-3584
caroline.schroer@oberhausen.de