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Ersatzausstellung der Steueridentifikationsnummer

Seit August 2008 wird allen Bundesbürgern vom Bundeszentralamt für Steuern eine Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung zugeteilt.

Diese Identifikationsnummer ist lebenslang gültig und bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommen-/Lohnsteuer gegenüber Finanzbehörden anzugeben.

Sollten die im Schreiben genannten persönlichen Daten unrichtig sein, wären diese bei der Meldebehörde zu berichtigen.

Ersatzbescheinigungen über die Steueridentifikationsnummer können in jeder Bürgerserviceeinrichtung gegen eine Gebühr beantragt werden.

Kostenfreie Bescheinigungen über die Steueridentifikationsnummer können schriftlich oder online beim:

Bundezentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon:  +49 228 406-0
Fax:        +49 228 406-2661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
De-Mail: poststelle@bzst.de-mail.de

angefordert werden.

Gebühren

9,00 EUR

Unterlagen

Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (Personalausweis, vorläufigr Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass).