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Certificate of current professional Status

Sie haben durch den Bereich Gesundheit der Stadt Oberhausen eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eines nicht akademischen Heilberufs erhalten und möchten nunmehr in diesem Beruf im Ausland arbeiten. Das Verfahren der Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen wurde auf EU-Ebene mit der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Richtlinie 2005/36/EG) geregelt.

Zunächst sollten Sie sich in Ihrem jeweiligen „Zielstaat“ erkundigen, welche Dokumente dort erforderlich sind. In vielen Staaten ist eine Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand (Certificate of current Status) notwendig.

 

Kontakt

Gesundheit
Tannenbergstraße 11-13,
46045 Oberhausen
E-Mail: bereich.gesundheit@oberhausen.de

Ansprechpartner/innen

Voraussetzungen

siehe Informationsblatt

Unterlagen

  • Antragsformular (s. Downloads)
  • beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses über die staatliche Prüfung
  • beglaubigte Kopie Ihrer Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung
  • amtliches Führungszeugnis der Belegart O, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie des Personalausweises / Reisepasses