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Online KFZ-Zulassung und Abmeldung (i-KFZ)
Sie können als Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrzeug online zulassen oder außer Betrieb setzen.
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Abmeldungen für Oberhausener Fahrzeuge sind auch per Email möglich, somit würde ein Besuch in der Zulassungsstelle entfallen.
Bitte teilen Sie der Zulassungsstelle unter der Email-Adresse kfz-abmeldung@oberhausen.de
Ihren Abmeldewunsch mit und senden Sie entsprechende Fotos
- der gesiegelten Kennzeichenschilder,
- der danach entwerteten Kennzeichenschilder mit zerstörtem Landeswappen sowie zerstörter HU-Plakette (TÜV-Plaktette)
- der Zulasssungsbescheinigung Teil 1 bzw. des alten Fahrzeugscheines
mit ein.
Die Außerbetriebsetzung kostet 7,50 EURO. Sie erhalten nachfolgend ebenfalls per E-Mail eine Bestätigung mitsamt Rechnung, die unbedingt mit den Fahrzeugdokumenten zusammen aufbewahrt werden muss! Ihr “altes“ Kennzeichen bleibt für einen Monat für den Fall einer neuen Zulassung für den vorherigen Halter reserviert.
Ansprechpartner/innen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Voraussetzungen
Für alle Zulassungsvorgänge benötigen Sie immer:
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion
- ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp2" auf einem Smartphone, PC etc.
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Unterlagen
Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:
- Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und
- Falls erforderlich,vorgeschrieben Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
- Gegebenenfalls Teil II (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf)
- Gegebenenfalls Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie zusätzlich:
- ZB I und Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
Sie können als Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrzeug online zulassen oder außer Betrieb setzen.
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Abmeldungen für Oberhausener Fahrzeuge sind auch per Email möglich, somit würde ein Besuch in der Zulassungsstelle entfallen.
Bitte teilen Sie der Zulassungsstelle unter der Email-Adresse kfz-abmeldung@oberhausen.de
Ihren Abmeldewunsch mit und senden Sie entsprechende Fotos
- der gesiegelten Kennzeichenschilder,
- der danach entwerteten Kennzeichenschilder mit zerstörtem Landeswappen sowie zerstörter HU-Plakette (TÜV-Plaktette)
- der Zulasssungsbescheinigung Teil 1 bzw. des alten Fahrzeugscheines
mit ein.
Die Außerbetriebsetzung kostet 7,50 EURO. Sie erhalten nachfolgend ebenfalls per E-Mail eine Bestätigung mitsamt Rechnung, die unbedingt mit den Fahrzeugdokumenten zusammen aufbewahrt werden muss! Ihr “altes“ Kennzeichen bleibt für einen Monat für den Fall einer neuen Zulassung für den vorherigen Halter reserviert.
Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:
- Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und
- Falls erforderlich,vorgeschrieben Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
- Gegebenenfalls Teil II (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf)
- Gegebenenfalls Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie zusätzlich:
- ZB I und Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
Herr
Kuipers
Pl.04
Herr
Borgards
Pl.02
Frau
Todten
Platz 9