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Online KFZ-Zulassung und Abmeldung (i-KFZ)


Sie können als Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrzeug online zulassen oder außer Betrieb setzen.
 
Hier können SIe Ihre Online Zulassung/Abmeldung durchführen.
 
Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich vor einer Abmeldung oder Zulassung weitere Informationen im Downloadbereich anzusehen. Dort steht ein Benutzerhandbuch iKFZ sowie ein Flyer für die internetbasierte Fahrzeugzulassung zur Verfügung.
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Abmeldungen für Oberhausener Fahrzeuge sind auch per Email möglich, somit würde ein Besuch in der Zulassungsstelle entfallen.

Bitte teilen Sie der Zulassungsstelle unter der Email-Adresse kfz-abmeldung@oberhausen.de

Ihren Abmeldewunsch mit und senden Sie entsprechende Fotos

  1. der gesiegelten Kennzeichenschilder,
  2. der danach entwerteten Kennzeichenschilder mit zerstörtem Landeswappen sowie zerstörter HU-Plakette (TÜV-Plaktette)
  3. der Zulasssungsbescheinigung Teil 1 bzw. des alten Fahrzeugscheines

 mit ein.

Die Außerbetriebsetzung kostet 7,50 EURO. Sie erhalten nachfolgend ebenfalls per E-Mail eine Bestätigung mitsamt Rechnung, die unbedingt mit den Fahrzeugdokumenten zusammen aufbewahrt werden muss! Ihr “altes“ Kennzeichen bleibt für einen Monat für den Fall einer neuen Zulassung für den vorherigen Halter reserviert.

Kontakt

Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: zulassung@oberhausen.de
Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Voraussetzungen

Für alle Zulassungsvorgänge benötigen Sie immer:

  • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion
  • ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp2" auf einem Smartphone, PC etc.
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung

Unterlagen

Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:

  • Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und
  • Falls erforderlich,vorgeschrieben Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
  • Gegebenenfalls Teil II (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf)
  • Gegebenenfalls Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)

Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie zusätzlich:

  • ZB I und Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)

Online KFZ-Zulassung und Abmeldung (i-KFZ)

Sie können als Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrzeug online zulassen oder außer Betrieb setzen.
 
Hier können SIe Ihre Online Zulassung/Abmeldung durchführen.
 
Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich vor einer Abmeldung oder Zulassung weitere Informationen im Downloadbereich anzusehen. Dort steht ein Benutzerhandbuch iKFZ sowie ein Flyer für die internetbasierte Fahrzeugzulassung zur Verfügung.
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Abmeldungen für Oberhausener Fahrzeuge sind auch per Email möglich, somit würde ein Besuch in der Zulassungsstelle entfallen.

Bitte teilen Sie der Zulassungsstelle unter der Email-Adresse kfz-abmeldung@oberhausen.de

Ihren Abmeldewunsch mit und senden Sie entsprechende Fotos

  1. der gesiegelten Kennzeichenschilder,
  2. der danach entwerteten Kennzeichenschilder mit zerstörtem Landeswappen sowie zerstörter HU-Plakette (TÜV-Plaktette)
  3. der Zulasssungsbescheinigung Teil 1 bzw. des alten Fahrzeugscheines

 mit ein.

Die Außerbetriebsetzung kostet 7,50 EURO. Sie erhalten nachfolgend ebenfalls per E-Mail eine Bestätigung mitsamt Rechnung, die unbedingt mit den Fahrzeugdokumenten zusammen aufbewahrt werden muss! Ihr “altes“ Kennzeichen bleibt für einen Monat für den Fall einer neuen Zulassung für den vorherigen Halter reserviert.

Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:

  • Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und
  • Falls erforderlich,vorgeschrieben Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
  • Gegebenenfalls Teil II (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf)
  • Gegebenenfalls Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)

Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie zusätzlich:

  • ZB I und Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
Auto, online zulassen, abmelden, anmelden, ummelden, neuzulassen, Auto online anmelden; Ummeldung, Abmeldung, Neuzulassung, Wiederzulassung, ikfz, i-KFZ https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/51771/show
Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9007
Fax 0208 825-9133

Herr

Kuipers

Pl.04

0208 825-9005
nico.kuipers@oberhausen.de

Herr

Borgards

Pl.02

0208 825-9029
bernd.borgards@oberhausen.de

Frau

Todten

Platz 9

0208 825-9011
martina.todten@oberhausen.de