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Einzelhandelskonzept

Einzelhandelskonzept Oberhausen

Die Stadt Oberhausen beauftragte das Gutachterbüro Stadt+Handel aus Dortmund mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts.

Das Gutachten ist die fachliche Grundlage des Ratsbeschlusses "Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Oberhausen“ (Drucksache B/17/2098-01) vom 20.06.2022. Somit ist die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts als ein städtebauliches Entwicklungskonzept gem. §1 Abs. 6 Satz 11 einzustufen und muss in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Erarbeitung des Konzepts wurden dabei folgende thematische Schwerpunkte gesetzt:

  • Aktualisierung der Markt- und Standortanalyse zur aktuellen Einzelhandelssituation in Oberhausen (inkl. aktueller flächendeckender Vollerhebung)
  • Darstellung der zukünftigen absatzwirtschaftlichen Entwicklungsperspektive vor dem Hintergrund einer aktualisierten Bevölkerungsentwicklung, den allgemeinen angebots- und nachfrageseitigen Trends im Einzelhandel sowie dem mittelzentralen Versorgungsauftrag der Stadt Oberhausen
  • Reflexion der übergeordneten Entwicklungszielstellungen zur Sicherung und Fortentwicklung der Einzelhandelsstandorte in Oberhausen
  • Überprüfung der Abgrenzung und Funktionszuweisung der zentralen Versorgungsbereiche in Oberhausen (dabei insbesondere Überprüfung und Neubewertung der Nahversorgungszentren hinsichtlich der zugeordneten Versorgungsfunktion sowie der Erfüllung von rechtlichen Anforderungen)
  • Ergänzung um ein qualifiziertes Nahversorgungskonzept zur standortdifferenzierten Steuerung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels unterhalb der Ebene der zentralen Versorgungsbereiche (u. a. Differenzierung von Standorttypen inkl. darauf anwendbare konzeptionelle Regelungen) sowie Modifizierung des Nahversorgungsprüfschemas zur nachvoll-ziehbaren Bewertung von Neuansiedlungen und Erweiterungen
  • Ergänzung um ein Sonderstandortkonzept (Ausweisung von Sonderstandorten und Beschreibung ihrer Ausstattung und Funktion sowie Formulierung spezifischer Entwicklungszielstellungen)
  • Überprüfung und Modifizierung der Oberhausener Sortimentsliste
  • Überarbeitung der Steuerungsleitsätze in Form klar formulierter Entwicklungsempfehlungen, die insbesondere vorhabenspezifische Zulässigkeits-entscheidungen und rechtssichere bauleitplanerische Festsetzungsmöglichkeiten vorbereiten

Kontakt

Stadtentwicklung
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: stadtentwicklung@oberhausen.de
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Die Stadt Oberhausen beauftragte das Gutachterbüro Stadt+Handel aus Dortmund mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts.

Das Gutachten ist die fachliche Grundlage des Ratsbeschlusses "Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Oberhausen“ (Drucksache B/17/2098-01) vom 20.06.2022. Somit ist die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts als ein städtebauliches Entwicklungskonzept gem. §1 Abs. 6 Satz 11 einzustufen und muss in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Erarbeitung des Konzepts wurden dabei folgende thematische Schwerpunkte gesetzt:

  • Aktualisierung der Markt- und Standortanalyse zur aktuellen Einzelhandelssituation in Oberhausen (inkl. aktueller flächendeckender Vollerhebung)
  • Darstellung der zukünftigen absatzwirtschaftlichen Entwicklungsperspektive vor dem Hintergrund einer aktualisierten Bevölkerungsentwicklung, den allgemeinen angebots- und nachfrageseitigen Trends im Einzelhandel sowie dem mittelzentralen Versorgungsauftrag der Stadt Oberhausen
  • Reflexion der übergeordneten Entwicklungszielstellungen zur Sicherung und Fortentwicklung der Einzelhandelsstandorte in Oberhausen
  • Überprüfung der Abgrenzung und Funktionszuweisung der zentralen Versorgungsbereiche in Oberhausen (dabei insbesondere Überprüfung und Neubewertung der Nahversorgungszentren hinsichtlich der zugeordneten Versorgungsfunktion sowie der Erfüllung von rechtlichen Anforderungen)
  • Ergänzung um ein qualifiziertes Nahversorgungskonzept zur standortdifferenzierten Steuerung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels unterhalb der Ebene der zentralen Versorgungsbereiche (u. a. Differenzierung von Standorttypen inkl. darauf anwendbare konzeptionelle Regelungen) sowie Modifizierung des Nahversorgungsprüfschemas zur nachvoll-ziehbaren Bewertung von Neuansiedlungen und Erweiterungen
  • Ergänzung um ein Sonderstandortkonzept (Ausweisung von Sonderstandorten und Beschreibung ihrer Ausstattung und Funktion sowie Formulierung spezifischer Entwicklungszielstellungen)
  • Überprüfung und Modifizierung der Oberhausener Sortimentsliste
  • Überarbeitung der Steuerungsleitsätze in Form klar formulierter Entwicklungsempfehlungen, die insbesondere vorhabenspezifische Zulässigkeits-entscheidungen und rechtssichere bauleitplanerische Festsetzungsmöglichkeiten vorbereiten
Einzelhandelskonzept Oberhausen Einzelhandel Fortschreibung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/71753/show
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Telefon 0208 825-3310
Fax 0208 825-5260