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Oldtimerkennzeichen
Das "Rote Kennzeichen" zur wiederkehrenden Verwendung wird aufgrund der Vorschriften des § 17 FZV als höchstpersönliche Vergünstigung dem Inhaber von Oldtimer-Fahrzeugen die vor mindestens 30 Jahren in Verkehr gekommen sind und nicht mehr am normalen Straßenverkehr teilnehmen sollen, zugeteilt. Das Datum der Erstzulassung ist dabei entscheidend.
Mit einem "Roten Kennzeichen" können auch mehrere Fahrzeuge bewegt werden.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
Bei Zuteilung eines "Roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung" fallen bei der Zulassungsstelle Gebühren in Höhe von 155,90 Euro, zusätzlich 15,60 Euro pro Fahrzeugscheinheft an.
Unterlagen
- Ausweisdokument
- Formloser Antrag auf Zuteilung eines Roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung mit Begründung und Auflistung des/der Fahrzeuges/e
- Führungszeugnis (Beantragung über das Einwohnermeldeamt, Art "O")
- elektronische Versicherungsbestätigung für Rote Dauerkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- Nachweis über ein zugelassenes "Alltagsfahrzeug"
- Kaufvertrag
- Auskunft aus dem Fahreingungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (wird von der Zulassungsstelle beantragt!)
- Gutachten gemäß § 23 StVZO (Straßenverkehrszulassungs-Ordnung)
- Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt wird.
- Bescheinigung in Steuersachen
Weiterführende Informationen
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Das "Rote Kennzeichen" zur wiederkehrenden Verwendung wird aufgrund der Vorschriften des § 17 FZV als höchstpersönliche Vergünstigung dem Inhaber von Oldtimer-Fahrzeugen die vor mindestens 30 Jahren in Verkehr gekommen sind und nicht mehr am normalen Straßenverkehr teilnehmen sollen, zugeteilt. Das Datum der Erstzulassung ist dabei entscheidend.
Mit einem "Roten Kennzeichen" können auch mehrere Fahrzeuge bewegt werden.
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- Ausweisdokument
- Formloser Antrag auf Zuteilung eines Roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung mit Begründung und Auflistung des/der Fahrzeuges/e
- Führungszeugnis (Beantragung über das Einwohnermeldeamt, Art "O")
- elektronische Versicherungsbestätigung für Rote Dauerkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- Nachweis über ein zugelassenes "Alltagsfahrzeug"
- Kaufvertrag
- Auskunft aus dem Fahreingungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (wird von der Zulassungsstelle beantragt!)
- Gutachten gemäß § 23 StVZO (Straßenverkehrszulassungs-Ordnung)
- Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt wird.
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https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/85210/showAlles, was Sie beispielsweise bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges, der Außerbetriebsetzung oder der Reservierung eines Wunschkennzeichens wissen und beachten müssen, finden Sie auf diesen Seiten.
Wir möchten Ihnen gern helfen, dies möglichst schnell und reibungslos zu erledigen. Da die Zulassungsstelle starken Publikumsverkehr hat und gewisse Wartezeiten unvermeidbar sind, empfiehlt es sich, sich vorher zu vergewissern, dass alle benötigten Unterlagen vorhanden sind. Dadurch können Sie sich Zeit und unnötige Besuche ersparen.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder ihr Problem durch diese Informationen nicht erfasst ist, können Sie die Zulassungsstelle natürlich vorab auch telefonisch erreichen.