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Oldtimerkennzeichen

Das "Rote Kennzeichen" zur wiederkehrenden Verwendung wird aufgrund der Vorschriften des § 17 FZV als höchstpersönliche Vergünstigung dem Inhaber von Oldtimer-Fahrzeugen die vor mindestens 30 Jahren in Verkehr gekommen sind und nicht mehr am normalen Straßenverkehr teilnehmen sollen, zugeteilt. Das Datum der Erstzulassung ist dabei entscheidend.
Mit einem "Roten Kennzeichen" können auch mehrere Fahrzeuge bewegt werden.

 

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Kontakt

Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: zulassung@oberhausen.de

Gebühren

Bei Zuteilung eines "Roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung" fallen bei der Zulassungsstelle Gebühren in Höhe von 155,90 Euro, zusätzlich 15,60 Euro pro Fahrzeugscheinheft an.

Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Formloser Antrag auf Zuteilung eines Roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung mit Begründung und Auflistung des/der Fahrzeuges/e
  • Führungszeugnis (Beantragung über das Einwohnermeldeamt, Art "O")
  • elektronische Versicherungsbestätigung für Rote Dauerkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • Nachweis über ein zugelassenes "Alltagsfahrzeug"
  • Kaufvertrag
  • Auskunft aus dem Fahreingungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (wird von der Zulassungsstelle beantragt!)
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO (Straßenverkehrszulassungs-Ordnung)
  • Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt wird.
  • Bescheinigung in Steuersachen

Weiterführende Informationen

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