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Persönliches Budget (3-2-20)
Das Persönliche Budget ist eine neue Form der Leistungsgewährung (keine zusätzliche Leistung) und ist eine Geld- statt Sachleistung. Ausserdem bietet es auch verschiedene Leistungen aus einer Hand, es kann ein trägerübergreifendes Budget sein. Beim Persönlichen Budget entscheiden Sie, wer Ihnen hilft. Sie entscheiden, wann und wie Ihnen geholfen wird. Sie bezahlen die Hilfe selber. Das Persönliche Budget muss jedoch von Ihnen beantragt werden, wobei ein formloser Antrag ausreicht.
Im Rahmen der Sozialhilfe kann das Persönliche Budget bei den Hilfen für behinderte Menschen (Eingliederungshilfe) oder bei der Hilfe zur Pflege beantragt werden. Die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie weiter unten.
Diese Leistung kann von allen beantragt werden, die einen Anspruch in den beiden Hilfebereichen Eingliederungshilfe oder Pflege haben. Sofern Sie rechtlich vertreten werden (Eltern, Betreuer etc.), können auch diese Personen den Antrag stellen.
Wenn das Persönliche Budget bewilligt wird, sind Sie an diese Leistungsart für mindestens sechs Monate gebunden. Danach kann auf Wunsch auf eine andere Leistungsform umgestellt werden.
Ob Ihr Hilfebedarf budgetfähig ist, wie hoch das Budget sein wird und sonstige Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit der zuständigen Ansprechpartnerin.
Weitere Informationen zum persönlichen Budget erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Adresse
Sozialrathaus
Essener Str. 53
46047 Oberhausen
Servicezeiten
Mo. | - | Uhr | |||
Di. | - | Uhr | |||
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Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprache.
Ansprechpartner/innen
Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
Ka-Kes, N, O, S ohne Sch + St
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-4274
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