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Rechnungsprüfung (0-2)

Kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte sind gemäß § 102 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten.

Die örtliche Rechnungsprüfung ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt.

Gemäß § 104 Abs. 1 der GO NRW ist sie von fachlichen Weisungen frei.

Adresse

Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Tel.: 0208 825-3724
Fax: 0208 825-5022

Verkehrsanbindung

Das Technische Rathaus befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn 516 (Ausfahrt „OB-Sterkrade“).

 

Mit Bus und Bahn erreichen Sie das Gebäude beispielsweise über die Haltestellen „Hirsch-Center“ (Fußweg: 3 Minuten), „Neumarkt“ (Fußweg: 7 Minuten) oder „Sterkrade Bahnhof“ (Fußweg: 10 Minuten).

Ansprechpartner/innen

Herr Frank Thönissen

Bereichsleitung

Tel.: 0208 825-3724

Herr Siegfried Icking

stellvertretende Bereichsleitung

Tel.: 0208 825-3764

Diese Einrichtung gehört zu