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Lastenzuschuss (5-4-30-200)
Der Lastenzuschuss wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Der Anspruch setzt einen Antrag voraus. Die Höhe des Lastenzuschusses richtet sich unter anderem nach der Familiengröße, dem Familieneinkommen und der zu berücksichtigenden Belastung.
Adresse
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: wohngeldstelle@oberhausen.de
Verkehrsanbindung
Das Technische Rathaus befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn 516 (Ausfahrt „OB-Sterkrade“).
Mit Bus und Bahn erreichen Sie das Gebäude beispielsweise über die Haltestellen „Hirsch-Center“ (Fußweg: 3 Minuten), „Neumarkt“ (Fußweg: 7 Minuten) oder „Sterkrade Bahnhof“ (Fußweg: 10 Minuten).
Servicezeiten
persönliche Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Ansprechpartner/innen
Lastenzuschuss A - Z (nur Neuanträge!), Rechtsstelle, Widersprüche
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-2909
Dienstleistungen
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