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Lastenzuschuss (5-4-30-200)
Der Lastenzuschuss wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Der Anspruch setzt einen Antrag voraus. Die Höhe des Lastenzuschusses richtet sich unter anderem nach der Familiengröße, dem Familieneinkommen und der zu berücksichtigenden Belastung.
Adresse
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: wohngeldstelle@oberhausen.de
Verkehrsanbindung
Sie erreichen das Technische Rathaus über die Haltestelle "Hirsch-Center" mit den Linien SB90, SB98, 263, 952, 954, 955, 956, 957, 960, 962, 966, 976, 979 sowie diverse Nachtexpresse.
Servicezeiten
persönliche Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Ansprechpartner/innen
Dienstleistungen
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