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Mietzuschuss (5-4-30-210)
Der Mietzuschuss wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Der Anspruch setzt einen Antrag voraus. Die Höhe des Mietzuschusses richtet sich unter anderem nach der Familiengröße, dem Familieneinkommen und der zu berücksichtigenden Miete.
Adresse
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
E-Mail: wohngeldstelle@oberhausen.de
Verkehrsanbindung
Sie erreichen das Technische Rathaus über die Haltestelle "Hirsch-Center" mit den Linien SB90, SB98, 263, 952, 954, 955, 956, 957, 960, 962, 966, 976, 979 sowie diverse Nachtexpresse.
Servicezeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Ansprechpartner/innen
Tel.: 0208 825-2051
Dienstleistungen
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