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Unterhaltsvorschuss (3-1-10-700)

Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er soll helfen, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn Unterhaltszahlungen ausfallen. In diesen Fällen kann das Kind einen Vorschuss gezahlt bekommen. Den Vorschuss muss später derjenige zurückzahlen, der zum Unterhalt verpflichtet ist.

Auch Halbwaisenkinder können einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben. Diese Leistung wird dann als sogenannte „Ausfallleistung“ gewährt.

 

Anspruchsvoraussetzungen

Wie erhalte ich die Leistung?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ich möchte Leistungen beantragen. Wer ist für mich zuständig?

Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen

Mitwirkungspflichten

Informationen für den barunterhaltspflichtigen Elternteil

 

 

Adresse

Fachbereich 3-1-10
Virchowstraße 83
46047 Oberhausen

E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@oberhausen.de

Dienstleistungen

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