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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer gewerblich Personen befördern möchte, zum Beispiel im Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Entsprechende Anträge müssen in der Führerscheinstelle persönlich gestellt werden.
Sofern der Bewerber um eine entsprechende Fahrerlaubnis noch nicht in Besitz des Kartenführerscheines ist, ist auch in diesem Fall der Umtausch in den neuen Kartenführerschein vorgeschrieben (zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,30 EUR und 1 biometrisches Passbild)
Das in jedem Fall erforderliche Führungszeugnis wird durch die Fahrerlaubnisbehörde beantragt.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
43,90 EUR
13,00 EUR Führungszeugnis
ggfs. 26,50 EUR
Unterlagen
- ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,(vom Hausarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner) darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), darf nicht älter als 2 Jahre sein und im Original
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 2 Satz 2, Nr. 3 zur Anlage 15 der Fahrerlaubnisverordnung, darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
- gültiges Ausweisdokumet
- aktueller Führerschein
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Taxischein, Mietwagenschein, Taxi, Mietwagen, Personen befördern,
Wer gewerblich Personen befördern möchte, zum Beispiel im Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Entsprechende Anträge müssen in der Führerscheinstelle persönlich gestellt werden.
Sofern der Bewerber um eine entsprechende Fahrerlaubnis noch nicht in Besitz des Kartenführerscheines ist, ist auch in diesem Fall der Umtausch in den neuen Kartenführerschein vorgeschrieben (zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,30 EUR und 1 biometrisches Passbild)
Das in jedem Fall erforderliche Führungszeugnis wird durch die Fahrerlaubnisbehörde beantragt.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
- ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,(vom Hausarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner) darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), darf nicht älter als 2 Jahre sein und im Original
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 2 Satz 2, Nr. 3 zur Anlage 15 der Fahrerlaubnisverordnung, darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
- gültiges Ausweisdokumet
- aktueller Führerschein
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https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/21000/show
Führerscheinstelle
Der Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
2-3-10-100
001
Bahnhofstraße
66
46145
Oberhausen
0208 825-9005
0208 825-9132
fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Frau
Wlodarczak
Sachbearbeitung
1
0208 825-9003
0208 825-9132
b.wlodarczak@oberhausen.de
Herr
Skrzypczak
Sachbearbeitung
0208 825-9003
0208 825-9132
b.skrzypczak@oberhausen.de
Frau
Olbers
Sachbearbeitung
0208 825-9003
0208 825-9132
i.olbers@oberhausen.de
Frau
Yasar
0208 825-9003
0208 825-9132
n.yasar@oberhausen.de
Frau
Klaus
Sachbearbeitung
0208 825-9003
0208 825-9132
c.klaus@oberhausen.de
Herr
Schmidt
Sachbearbeitung
0208 825-9003
0208 825-9132
d.schmidt@oberhausen.de
Frau
Spickenbom
Arbeitsgruppenleitung
0208 825-9003
0208 825-9132
s.spickenbom@oberhausen.de