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Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer handelt es sich, wie auch bei der Grundsteuer, um eine sogenannte Realsteuer. Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz.
Nach dem Gewerbesteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Die Besteuerungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt und den Gemeinden in Form von Gewerbesteuermessbescheiden mitgeteilt. Bei den Gewerbesteuermessbescheiden handelt es sich um Grundlagenbescheide, an die die jeweilige Gemeinde bei der Berechnung der Gewerbesteuer gebunden ist.
Die Gewerbesteuer wird in der Weise berechnet, dass auf den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag ein Hebesatz angewandt wird (Beispiel: Messbetrag 1.000,-- Euro x Hebesatz 580 v. H. = 5.800,-- Euro Gewerbesteuer).
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit dem 01.01.2018 580 v. H. und ist vom Rat der Stadt am 27.11.2017 im Rahmen der Hebesatz-Satzung beschlossen worden.
Einwendungen, die sich gegen die in dem Gewerbesteuermessbescheid getroffenen Feststellungen richten, sind bei dem Finanzamt, das den Gewerbesteuermessbescheid erlassen hat, anzubringen und nicht bei der Stadt Oberhausen - Fachbereich Steuern -.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Gewerbesteuer haben, so stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an die Sachbearbeiterin, die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist.
Elektronische Bekanntgabe von Gewerbesteuerbescheiden
Sie können der elektronischen Bekanntgabe von Gewerbesteuerbescheiden zustimmen. Nach Ihrer Einwilligung werden Ihnen zukünftige Gewerbesteuerbescheide digital zur Verfügung gestellt.
Die Einwilligung kann ausschließlich online erteilt werden. Den entsprechenden Onlinedienst finden Sie im rechten Menü unter „Onlinedienste“.
Die elektronische Bekanntgabe ermöglicht eine schnellere und papierlose Bereitstellung Ihrer Bescheide.