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Hundesteuer

Die Hundesteuer wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet erhoben. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Fachbereich Steuern anzumelden. Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wurde, der Hund abhanden gekommen oder eingegangen oder der Hundehalter aus dem Stadtgebiet weggezogen ist, vorzunehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.


Es gelten grundsätzlich folgende Steuersätze:

 Steuerschlüssel für  Steuersatz
 einen gehaltenen Hund  168,00 Euro
 zwei gehaltene Hunde  252,00 Euro  je Hund
 drei und mehr gehaltene Hunde  288,00 Euro  je Hund

 

Besondere Steuersätze entnehmen Sie bitte der aktuellen Hundesteuersatzung.

 


Formulare

 

Ein Online-Formular zum An- oder Abmelden eines Hundes finden Sie im rechten Bereich dieser Seite unter "Onlinedienste".

Sollten Sie Fragen zur Hundesteuer haben, so stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung.