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Grundsatzangelegenheiten städtische Grundstücke und städtische Immobilien
Erarbeitung strategischer Zielsetzungen im Zusammenhang mit dem Bau, Betrieb, Erweiterung und Aufgabe von städtischen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Verwaltungsgebäuden, Wohn- und Geschäftshäusern, Sporthallen und sonstigen städtischen Immobilien
Wahrnehmung der Bauherren- und Eigentümerfunktion für die städtischen Grundstücke und Immobilien
Prüfung und Entscheidung in Bezug auf grundbuchliche Belastungen und Übernahme von Baulasten
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