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Gaststättenerlaubnis

Zum Ausschank alkoholischer Getränke ist nach § 2 Gaststättengesetz eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist personen- und ortsbezogen. Es erfolgt eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung anhand div. Unterlagen (siehe Merkblatt).

 

Eine Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränke ist erlaubnisfrei. Hier sind die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Kontakt

Gewerbeangelegenheiten
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

änderungsfreie Übernahme
720,00 EUR

Neuerrichtung 
870,00 EUR

Erweiterung Außengastronomie
180,00 EUR

 

Unterlagen

Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.