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Sondernutzung durch Bautätigkeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Der öffentliche Verkehrsraum umfasst die Bereiche des Gehweges, Radweges, Parkstreifens und der Fahrbahn. Bautätigkeiten darauf durch z.B. Bauzaun, Baugerüste, Containerstellung, Turmdrehkran, ...) erfordert eine Sondernutzungserlaubnis.

Kontakt

Baustellenmanagement
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: baustellenmanagement@oberhausen.de
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  • - Kostenpflichtig

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Gebühren

Verwaltungsgebühr 31,--€
Container 3,07€ pro Tag
Baustofflagerung, Gerüst, u.s.w. zwischen 3,58€ und 6,60€ pro m² im Monat

Unterlagen

Personalausweis