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Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)

Eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz kann für den vorübergehenden Ausschank und/oder die Abgabe alkoholischer Getränke bei einem besonderen Anlass erteilt werden.

Als besonderer Anlass gelten insbesondere Veranstaltungen, die nur gelegentlich stattfinden, beispielsweise Straßenfeste, Volks- und Schützenfeste, Sportveranstaltungen, Firmenjubiläen oder vergleichsbare Ereignisse.

Die Gestattung wird unter erleichterten gesetzlichen Voraussetzungen ausschließlich für die Dauer und den Ort der jeweiligen Veranstaltung erteilt. Sie stellt keine dauerhafte Gaststättenerlaubnis dar.

Sie können den ausgefüllten Antrag per Mail an die zuständige Sachbearbeiterin senden. Bei weiteren Fragen zum Thema Gestattungen nach § 12 Gaststättengesetz können Sie sich ebenfalls an die zuständige Sachbearbeitern wenden.

Eine Abgabe von Speisen und ein Ausschank alkoholfreier Getränke ist erlaubnisfrei.

Antragstellung:
Der vollständig ausgefüllte Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Stadt Oberhausen, Fachbereich 2-4-20/Gewerbeangelegenheiten, eingehen. Diese Frist ist erforderlich, um eine ordnungsgemäße Prüfung und Bearbeitung des Antrags sicherzustellen.


Hinweise:

  • Bitte beachten Sie das Merkblatt für die Auflagen und Hinweise.
  • Das Merkblatt zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln auf öffentlichen Veranstaltungen steht ebenfalls im Downloadbereich dieser Seite zur Verfügung.
  • Ob die hierbei erzielten Überschüsse mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden, ist dabei unterheblich. 

Rechtsgrundlage:
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)

Gebühren:
Für die Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz fallen Verwaltungsgebühren ab 35,00 Euro für eingetragene Vereine und ab 70,00 Euro für Gewerbetreibende an.

Die konkrete Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang ds Verwaltungsaufwandes sowie der Anzahl der beantragten Ausschankstellen. 

 

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

 

 

Kontakt

Gaststättenangelegenheiten
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Unterlagen

Antrag