BIS: Suche und Detail
Suche ...
Zwangsvollstreckung
- Pfändung durch den Vollziehungsbeamten (vergl. mit Gerichtsvollziehern) in das bewegliche Vermögen (zb. Autopfändung)
- Pfändung u.a. des Kontos, Lohns, Rente etc.
- Abnahme der Vermögensauskunft
- Bei Grundbesitz: Eintragung von Sicherungshypotheken, Zwangsversteigerung
- Zwangsweise Türöffnung zur Durchsuchung der Wohnung mit dem Ziel der Wegnahme von Vermögenswerten
- Forderungsaufstellung im Rahmen des Insolvenzverfahrens
Es stehen nachfolgende Ansprechpartner/innen für Sie zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den/die Sachbearbeiter/in, der/die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist. Die Büros befinden sich im 3. und 4. Obergeschoss des Rathauses Oberhausen, Schwartzstr. 72, 46045 Oberhausen.
Es wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
|
A - Bra |
Frau Isermann |
|
Brb – Erm |
Herr Katner |
|
Ern - Hei |
Frau Bischoff |
|
Hej – Kap |
Frau Bierschenk |
|
Kaq – Kor |
Frau Heiden (Mo/Di) |
|
Kos – Las |
Herr Schacht |
|
Lat – Oma |
Frau Pooth |
|
Omb – Sah |
Frau Sachs |
|
Sai – Sol |
Herr Haubenreißer |
|
Som – Z |
Frau Ingenpahs |
|
|
|
|
Zwangsversteigerung |
Frau Frowerk / N.N. |
|
Insolvenzverfahren |
Frau Radtke |
|
Amtshilfeersuchen |
Frau Czauderna |
Ansprechpartner/innen
Gebühren
Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung entstehen weitere Kosten (Pfändungsgebühren, Vollstreckungskosten, Gerichtskosten etc.), die vom Schuldner zusätzlich zu tragen sind.
Die Höhe der Vollstreckungsgebühren und- auslagen richtet sich nach der Höhe der offenen Forderung, siehe auch Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (KostO NW).