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Verfahrenslotsen - Beratung für junge Menschen mit Behinderungen und deren Eltern

Was machen Verfahrenslots:innen? 

  • Begleiten auf freiwilliger Basis, unabhängig und vertraulich
  • Informieren und beraten über Rechte, Ansprüche und Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Unterstützen bei Anträgen und helfen beim Ausfüllen der Anträge
  • Erklären, was in eventuellen Leistungsbescheiden steht
  • Vermitteln zu Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern und Angeboten für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und junge Erwachsene
  • Helfen in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und kennen Unterstützungsangebote
  • Orientieren sich an dem Willen der jungen Menschen und ihrer Familien und helfen passgenaue Unterstützung zu entwickeln und zu beantragen

 

Wer kann sich an die Verfahrenslots:innen wenden?

Alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit möglichen Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX bzw. § 35a SGB VIII ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII, so wie:

  • deren Familien, Erziehungs- und Personensorgeberechtigten,
  • deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen,
  • deren gesetzliche Betreuerinnen/Betreuer (z. B. bei jungen Volljährigen).

Bei Bedarf können Sprachmittlerinnen/Sprachmittler hinzugezogen werden.

Ansprechpartner/innen

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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