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Verfahrenslotsen - Beratung für junge Menschen mit Behinderungen und deren Eltern
Was machen Verfahrenslots:innen?
- Begleiten auf freiwilliger Basis, unabhängig und vertraulich
- Informieren und beraten über Rechte, Ansprüche und Leistungen der Eingliederungshilfe
- Unterstützen bei Anträgen und helfen beim Ausfüllen der Anträge
- Erklären, was in eventuellen Leistungsbescheiden steht
- Vermitteln zu Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern und Angeboten für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und junge Erwachsene
- Helfen in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und kennen Unterstützungsangebote
- Orientieren sich an dem Willen der jungen Menschen und ihrer Familien und helfen passgenaue Unterstützung zu entwickeln und zu beantragen
Wer kann sich an die Verfahrenslots:innen wenden?
Alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit möglichen Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX bzw. § 35a SGB VIII ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII, so wie:
- deren Familien, Erziehungs- und Personensorgeberechtigten,
- deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen,
- deren gesetzliche Betreuerinnen/Betreuer (z. B. bei jungen Volljährigen).
Bei Bedarf können Sprachmittlerinnen/Sprachmittler hinzugezogen werden.
Kontakt
Verfahrenslotsen - Beratung für junge Menschen mit Behinderungen und deren ElternBottroper Straße 183,
46117 Oberhausen
E-Mail: verfahrens-lotsen@oberhausen.de
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig