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Wohnungsaufsicht

Wohnungsaufsicht

Die Wohnungsaufsicht des Bereiches 5-4/ Wohnen befasst sich mit frei finanziertem und sozial gebundenem Wohnraum.
Mängel und Missstände in Wohngebäuden, Wohnungen, Wohnräumen
•    Feuchtigkeit
•    Schimmelbildung
•    bauliche Mängel

Hinweis:
Bitte melden Sie nur gravierende Mängel, keine Bagatellfälle
Der Eigentümer sollte bereits vom Mieter schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden sein und zur freiwilligen Abhilfe nicht bereit sein.

Kontakt

Zuständige Einrichtung:

Ansprechpartner/innen