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Wohnungsaufsicht
Wohnungsaufsicht
Die Wohnungsaufsicht des Bereiches 5-4/ Wohnen befasst sich mit frei finanziertem und sozial gebundenem Wohnraum.
Mängel und Missstände in Wohngebäuden, Wohnungen, Wohnräumen
• Feuchtigkeit
• Schimmelbildung
• bauliche Mängel
Hinweis:
Bitte melden Sie nur gravierende Mängel, keine Bagatellfälle
Der Eigentümer sollte bereits vom Mieter schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden sein und zur freiwilligen Abhilfe nicht bereit sein.