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Zinssenkung

Zinssenkung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, über die zuständige Stadtverwaltung einen Zinssenkungsantrag für Darlehen aus öffentlichen Mitteln zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen bei der NRW.BANK zu stellen.
 
Die Höhe einer möglichen Zinssenkung ergibt sich nach Durchführung einer so genannten Einkommensberechnung für jede im Haushalt lebende Person. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

- Lohn-/Gehaltsabrechnungen
- aktueller Steuerbescheid
- aktueller Rentenbescheid

Nach erfolgter Einkommensberechnung wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der NRW.BANK erstellt. Die Bescheinigung wird von hier für Sie direkt der NRW.BANK zugesandt.

Kontakt

Wohnen
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: wohnen@oberhausen.de