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Fahrerkarte
Voraussetzungen:
- Es muss ein Kartenführerschein vorhanden sein (die Führerscheinnummer wird auf der Karte erfasst)
- Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein
- Die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen
- Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre
Die Fahrerkarte muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
Bei Zusendung per Post 41,00 EUR, ansonsten 38,00 EUR.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Unterlagen
- Gültiges,amtliches Ausweisdokument
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- Kartenführerschein
- die vorhandene Fahrerkarte (bei Verlängerung/ oder Neubeantragung wegen Ablauf der Gültigkeit)
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Voraussetzungen:
- Es muss ein Kartenführerschein vorhanden sein (die Führerscheinnummer wird auf der Karte erfasst)
- Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein
- Die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen
- Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre
Die Fahrerkarte muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
- Gültiges,amtliches Ausweisdokument
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- Kartenführerschein
- die vorhandene Fahrerkarte (bei Verlängerung/ oder Neubeantragung wegen Ablauf der Gültigkeit)
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
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https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20989/showDer Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
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