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Fahrerkarte

Mit der Verordnung (EG) Nummer 2135/98 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nummer 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr hat der Rat der Europäischen Union im September 1998 die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen.
Das bisher eingesetzte mechanische Kontrollgerät, dass sich als manipulationsanfällig erwiesen hat, wird durch ein digitales Kontrollgerät abgelöst.

Voraussetzungen:
  • Es muss ein Kartenführerschein vorhanden sein (die Führerscheinnummer wird auf der Karte erfasst)
  • Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein
  • Die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen
  • Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre


Die Fahrerkarte muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.

 

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
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  • - Kostenpflichtig

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Gebühren

Bei Zusendung per Post 41,00 EUR, ansonsten 38,00 EUR.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.

Unterlagen

  • Gültiges,amtliches Ausweisdokument
  • ein biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
  • Kartenführerschein
  • die vorhandene Fahrerkarte (bei Verlängerung/ oder Neubeantragung wegen Ablauf der Gültigkeit)


Sollte noch kein Kartenführerschein vorhanden sein, ist die gleichzeitige Beantragung notwendig. (Bitte zusätzlich ein biometrisches Passbild und 24 EUR mitbringen)

Weiterführende Informationen

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Fahrerkarte
Mit der Verordnung (EG) Nummer 2135/98 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nummer 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr hat der Rat der Europäischen Union im September 1998 die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen.
Das bisher eingesetzte mechanische Kontrollgerät, dass sich als manipulationsanfällig erwiesen hat, wird durch ein digitales Kontrollgerät abgelöst.

Voraussetzungen:
  • Es muss ein Kartenführerschein vorhanden sein (die Führerscheinnummer wird auf der Karte erfasst)
  • Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein
  • Die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen
  • Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre


Die Fahrerkarte muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.

 

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  • ein biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
  • Kartenführerschein
  • die vorhandene Fahrerkarte (bei Verlängerung/ oder Neubeantragung wegen Ablauf der Gültigkeit)


Sollte noch kein Kartenführerschein vorhanden sein, ist die gleichzeitige Beantragung notwendig. (Bitte zusätzlich ein biometrisches Passbild und 24 EUR mitbringen)

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Bei Zusendung per Post 41,00 EUR, ansonsten 38,00 EUR.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.

Fahrtenschreiber, Tachograph, digitales Kontrollgerät, Tachoscheibe https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20989/show
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132

Frau

Wlodarczak

Sachbearbeitung

1

0208 825-9019
b.wlodarczak@oberhausen.de

Herr

Skrzypczak

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031
b.skrzypczak@oberhausen.de

Frau

Olbers

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031

Frau

Klaus

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025

Frau

Spickenbom

Arbeitsgruppenleitung

5

0208 825-9377
s.spickenbom@oberhausen.de

Herr

Schmidt

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025
d.schmidt@oberhausen.de