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Fahrerkarte

Mit der Verordnung (EG) Nummer 2135/98 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nummer 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr hat der Rat der Europäischen Union im September 1998 die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen.
Das bisher eingesetzte mechanische Kontrollgerät, dass sich als manipulationsanfällig erwiesen hat, wird durch ein digitales Kontrollgerät abgelöst.

Voraussetzungen:
  • Es muss ein Kartenführerschein vorhanden sein (die Führerscheinnummer wird auf der Karte erfasst)
  • Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein
  • Die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen
  • Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre


Die Fahrerkarte muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.

 

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Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Gebühren

Bei Zusendung per Post 41,00 EUR, ansonsten 38,00 EUR.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.

Unterlagen

  • Gültiges,amtliches Ausweisdokument
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild  (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
  • Kartenführerschein
  • die vorhandene Fahrerkarte (bei Verlängerung/ oder Neubeantragung wegen Ablauf der Gültigkeit)

* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.

Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.

 

Weiterführende Informationen

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