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Vollstreckung (1-1-60)
Fachbereichsleitung
Tel.: 0208 825-2024
Vollstreckungsinnendienst
Die Finanzbuchhaltung hat entsprechend den Vorschriften Einnahmen, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, unverzüglich zwangsweise einzuziehen oder die zwangsweise Einziehung zu veranlassen. Dieses geschieht durch die Sachbearbeiter/innen der Arbeitsgruppe Vollstreckung-Innendienst. Die Sachbearbeiter/innen sind Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Gewährung von Vollstreckungsschutz bei zwangsweiser Beitreibung von Forderungen bzw. aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Es stehen nachfolgende Ansprechpartner/innen für Sie zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den/die Sachbearbeiter/in, der/die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist. Alle Büros befinden sich im 4. Obergeschoss des Rathauses Oberhausen, Schwartzstr. 72, 46045 Oberhausen.
A-Bud: Herr Tebeck
Bue-Gas: Frau Bischoff
Gat-Kai: Frau Ingenpahs
Kaj-Lin: Herr Schacht
Lio-Pip: Herr Katner
Piq-Stac: Frau Kleinophorst
Stad-Z: Frau Sachs
Zwangsversteigerung: Frau Bex-Beschmann
Insolvenzen: Herr Deik
Vollstreckungsaußendienst
Für die Durchführung der Vollstreckung in beweglichen Sachen (Sachpfändungen) setzt die Finanzbuchhaltung Oberhausen eigene Vollziehungsbeamte / -beamtinnen ein.
Sie erreichen die Vollziehungbeamten/innen während der Sprechzeit telefonisch unter der Rufnummer
0208 825-2728.
Persönlich können Sie die Vollziehungsbeamten/-innen zu folgenden Sprechzeiten in Raum 355 im 3. Obergeschoß des Rathauses Oberhausen aufsuchen:
Herr Haubenreißer
Frau Gätjens
Frau König
Frau Köster
Herr Knobbe
Frau Mouwens
Adresse
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
Verkehrsanbindung
Sie erreichen das Gebäude über die Haltestelle "Rathaus" mit den Linien SB93, SB94, 143, 960, 956 und NE3, über die Haltestelle "Luise-Albertz-Halle" mit den Linien 112, 122, 136, 961 und NE12 sowie über die Haltestelle "Theater" mit den Linien 957 und NE11.
Ansprechpartner/innen
Dienstleistungen
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