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Investitionskostenförderung von Pflegediensten und -einrichtungen

Nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) fördert der örtliche Sozialhilfeträger betriebsnotwendige Investitionskosten von

  • ambulanten Pflegeeinrichtungen (§ 12 APG NRW)
  • Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen (§ 13 APG NRW)
  • vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen (§ 14 APG NRW)

Förderung von ambulanten Pflegeeinrichtungen

Pflegedienste erhalten zur Finanzierung betriebsnotwendiger Aufwendungen eine angemessene Jahrespauschale. Diese Pauschale errechnet sich mit 2,15 EUR pro volle Pflegestunde für Leistungen nach dem SGB XI und wird am 1. Juli eines jeden Jahres ausgezahlt.
Die Förderung muss jedoch bis 1. März für das laufende Jahr beantragt werden.
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier. Und das Testat hier.

Förderung von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Die Investitionskosten werden für die tatsächlichen Belegungstage von Personen aus Oberhausen, die als pflegebedürftig nach dem SGB XI anerkannt sind, gefördert. Die Förderung erfolgt auf Antrag monatlich. Der Antrag ist jeweils bis zum 15. für den Vormonat zu stellen (Achtung Ausschlussfrist!).
Antrag für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen: hier.
Antrag für Kurzzeitpflegeeinrichtungen: hier.

Förderung von vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld)

Pflegewohngeld wird sozialhilfebedürftigen Pflegebedürftigen aus Oberhausen zur Unterstützung der ihnen ansonsten gesondert berechneten Investitionskosten gewährt. Die Förderung erfolgt auf Antrag für zwölf Monate. Der Antrag soll mit Zustimmung der/des Pflegebedürftigen von der Einrichtung gestellt werden. Folgeanträge sind rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen.

Kontakt

Hilfen für pflegebedürftige Menschen
Essener Str. 53,
46047 Oberhausen

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Weiterführende Informationen

E-Mail: heimkosten@oberhausen.de

Ansprechpartner:

ambulante Pflegeeinrichtungen
Herr Katner - 0208 825-4123 - jan.katner@oberhausen.de

Kurzzeitpflegeeinrichtungen und vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen
Frau Hendricks - 0208 825-4112 - hendricks@oberhausen.de

Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen
Frau Beermann - 0208 825-4101 - astrid.beermann@oberhausen.de

Investitionskostenförderung von Pflegediensten und -einrichtungen

Nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) fördert der örtliche Sozialhilfeträger betriebsnotwendige Investitionskosten von

  • ambulanten Pflegeeinrichtungen (§ 12 APG NRW)
  • Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen (§ 13 APG NRW)
  • vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen (§ 14 APG NRW)

Förderung von ambulanten Pflegeeinrichtungen

Pflegedienste erhalten zur Finanzierung betriebsnotwendiger Aufwendungen eine angemessene Jahrespauschale. Diese Pauschale errechnet sich mit 2,15 EUR pro volle Pflegestunde für Leistungen nach dem SGB XI und wird am 1. Juli eines jeden Jahres ausgezahlt.
Die Förderung muss jedoch bis 1. März für das laufende Jahr beantragt werden.
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier. Und das Testat hier.

Förderung von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Die Investitionskosten werden für die tatsächlichen Belegungstage von Personen aus Oberhausen, die als pflegebedürftig nach dem SGB XI anerkannt sind, gefördert. Die Förderung erfolgt auf Antrag monatlich. Der Antrag ist jeweils bis zum 15. für den Vormonat zu stellen (Achtung Ausschlussfrist!).
Antrag für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen: hier.
Antrag für Kurzzeitpflegeeinrichtungen: hier.

Förderung von vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld)

Pflegewohngeld wird sozialhilfebedürftigen Pflegebedürftigen aus Oberhausen zur Unterstützung der ihnen ansonsten gesondert berechneten Investitionskosten gewährt. Die Förderung erfolgt auf Antrag für zwölf Monate. Der Antrag soll mit Zustimmung der/des Pflegebedürftigen von der Einrichtung gestellt werden. Folgeanträge sind rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen.

E-Mail: heimkosten@oberhausen.de

Ansprechpartner:

ambulante Pflegeeinrichtungen
Herr Katner - 0208 825-4123 - jan.katner@oberhausen.de

Kurzzeitpflegeeinrichtungen und vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen
Frau Hendricks - 0208 825-4112 - hendricks@oberhausen.de

Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen
Frau Beermann - 0208 825-4101 - astrid.beermann@oberhausen.de

https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/111113/show
Hilfen für pflegebedürftige Menschen
Essener Str. 53 46047 Oberhausen

Herr

Katner

Pflegeberatung

3. OG Südflügel

0208 825-4123
jan.katner@oberhausen.de

Frau

Hendricks

Arbeitsgruppenleitung

3. OG Nordflügel

0208 825-4112
hendricks@oberhausen.de