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Hilfen für hochgradig Sehbehinderte

Hochgradig Sehbehinderte, die mindestens 16 Jahre alt sind und deren besseres Auge mit Gläserkorrektur eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 Prozent aufweist, erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Die Leistung ist unabhängig vom Einkommen.


Zuständig ist:

Landschaftsverband Rheinland
- 72.81 -
50663 Köln

Die Stadt Oberhausen, Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen nimmt die Anträge und Unterlagen gerne entgegen und leitet sie an den Landschaftsverband weiter.

Die notwendigen Formulare und weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland.

Kontakt

Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Essener Str. 53,
46047 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Hilfen für hochgradig Sehbehinderte

Hochgradig Sehbehinderte, die mindestens 16 Jahre alt sind und deren besseres Auge mit Gläserkorrektur eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 Prozent aufweist, erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Die Leistung ist unabhängig vom Einkommen.


Zuständig ist:

Landschaftsverband Rheinland
- 72.81 -
50663 Köln

Die Stadt Oberhausen, Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen nimmt die Anträge und Unterlagen gerne entgegen und leitet sie an den Landschaftsverband weiter.

Die notwendigen Formulare und weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland.

https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/117172/show
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Essener Str. 53 46047 Oberhausen

Herr

Jürgen

Jäschke

stellvertretende Bereichsleitung / Fachbereichsleitung

3. OG Nordflügel

0208 825-4115
juergen.jaeschke@oberhausen.de