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Halterauskünfte
Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden, soweit es sich um einen verkehrsbezogenen Anspruch handelt ( Beispiel: Unfallflucht oder Versicherungsauskunft bei Unfall).
Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.
Telefonische Halteranfragen werden nicht beantwortet.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Gebühren
5,10 EUR
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Auto, Verkehr, Unfallflucht, Versicherungsauskunft, Auskunft https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20963/showFrau
Exner
Platz 11
Herr
Derksen
Arbeitsgruppenleitung
Platz 7