BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Technische Änderungen an Fahrzeugen
Bevor Sie in der Kraftfahrzeug- Zulassungsstelle vorsprechen, um eine technische Änderung eintragen zu lassen, muss das Fahrzeug von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen einer Überwachungsorganisation ( zum Beispiel TÜV, Dekra, KüS, GTÜ) begutachtet worden sein.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
12,70 EUR
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Gutachten der Überwachungsorganisation
- hinteres Kennzeichenschild (wenn gleichzeitig eine neue Hauptuntersuchung erstellt wurde)
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Bevor Sie in der Kraftfahrzeug- Zulassungsstelle vorsprechen, um eine technische Änderung eintragen zu lassen, muss das Fahrzeug von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen einer Überwachungsorganisation ( zum Beispiel TÜV, Dekra, KüS, GTÜ) begutachtet worden sein.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Gutachten der Überwachungsorganisation
- hinteres Kennzeichenschild (wenn gleichzeitig eine neue Hauptuntersuchung erstellt wurde)
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
12,70 EUR
Auto, Sachverständiger, ABE https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20980/showFrau
Lipfert
Sachbearbeitung
Pl.4
Herr
Borgards
Sachbearbeitung
Pl.02
Frau
Fischer
Sachbearbeitung
Frau
Abaoglu
Sachbearbeitung
Pl.5
Herr
Kuipers
Sachbearbeitung
Pl.6
Herr
Derksen
Arbeitsgruppenleitung
Platz 7
Herr
Kalenberg
Sachbearbeitung
Pl.08
Frau
Todten
Sachbearbeitung
Platz 9
Frau
Ekmen
Sachbearbeitung
Pl.10
Frau
Exner
Sachbearbeitung
Platz 11
Frau
Gorzewski
Sachbearbeitung
Herr
Napp
Sachbearbeitung
Platz 13